Gernulf Olzheimer kommentiert (CLXXXVIII): Sinnlose Gesetzgebung

15 03 2013
Gernulf Olzheimer

Gernulf Olzheimer

Mein Name ist Gernulf Olzheimer und dies ist das Weblog aus dem Land der Bekloppten und Bescheuerten.

Als die Evolution eine Zeit lang mit allerlei Formen von Vernunft herumgespielt hatte, wurde es ihr zu langweilig. Vulkane wiesen ein gewisses Moment an Überraschung auf, doch was war ein bisschen Lava gegen den sprühenden Ungeist des Hominiden, wie er sich in soziale Haufen ballte und mit allerlei Machtspielchen die Tage vertrieb. Der Mensch, jener alte Brauchtumsterrorist, er denkt sich nicht nur Blödsinn aus, er bewahrt ihn auch für Jahrhunderte, auf dass jedes neue Geschlecht sehen möge, welch ein Klumpen aus Dummbatzen und Hirnprinzen in der guten alten Zeit für geistigen Unrat gesorgt haben möge. Die Gesetze, die wir für die Ewigkeit oder wenigstens für den Rest einer Legislaturperiode unter uns lassen, sie sind nicht zweckmäßig, größtenteils sind sie nicht einmal verwendungsfähig. Wozu wir sie brauchen, erklärt und keiner, nicht einmal ein Gesetz.

Möglicherweise gab es vor Jahrhunderten, als sich der Nordamerikaner aufschwang, aus Fritten und Freiheit die mächtige Heimstatt der Volleulen zu errichten, gute Gründe für die pädagogische Regel, Kinder aus dem ehelichen Bett zu verjagen, wenn sie ein gewisses Alter erreicht haben. Dass sie bis heute mit Vollendung des vierten Lebensjahres in Virginia nicht mehr bei ihren Eltern nächtigen dürfen, ist also folgerichtig; weniger sinnvoll ist die fünfjährige Haftstrafe, die den uneinsichtigen Erziehungsberechtigten dafür droht. Zwei Säuglinge simultan in einer Wanne zu baden ist der Grenzwert, der in Los Angeles als legal gilt. Bei dreien droht Buße. In Minnesota ist es strafbar, nackt zu schlafen, in Michigan darf ein Mann seine eigene Frau sonntags nicht küssen. Wie praktisch, dass es dieser Spezies nie an treffenden Beispielen mangelt, sollte sie je vergessen, dass sie ein evolutionärer Missgriff ist.

Es offenbart sich in jenen Rechtsvorschriften ein eherner Grundsatz der Justiz: sie haben oft wenig mit der Wirklichkeit zu tun, größtenteils gar nichts. Da das Recht stets lediglich eine Kodifizierung der möglichen Reaktionen auf die Welt war und ist, eignen sich Gesetze hervorragend, diese Welt, das Ding an sich sowie den Rest des metaphysischen Geschwiemels ad absurdum zu führen. Sollte man mit dem zweiten Durchschlag noch ein paar Idioten in den Wahnsinn treiben können, da in Washington laut Gesetz nachts ein Mann mit einer roten Laterne vor jedem Fahrzeug herzulaufen hat (und das galt lange vor der Erfindung des Verbrennungsmotors), so ist dem Genüge getan. Keiner würde einen Scheinwerfer auf der Autobahn vor sich herjagen, indes: das Gesetz ist noch gültig, und wer dem potenziellen Schwiegersohn seine Karriere vermasseln will, der hat damit ein wunderschönes Instrument an der Hand.

Genau das ist die richtige Perspektive, sich mit dem Gebolze der aktuell grassierenden Politeska sowie ihren geistig nicht gesegneten Günstlingen zu beschäftigen. Was sie an Gesetzeswerk auf die Bahn brachten – Wachstumsbeschleunigung, Zugangserschwerung, Vorratsdatenspeicherung und Meldewesen sollten davon profitieren, zumindest aber nicht in den Rinnstein getreten werden – war meist nur so intelligent wie der tägliche Output einer Spulwurmaufzuchtstation. Gesetze wie der derzeitige Versuch, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus den Fingern zu saugen, tun dasselbe: sie untermauern die These, dass auf höchster Ebene nichts als weißes Rauschen an der Schädelinnenseite herrscht, wirres Geblubber im Hintergrund, aus dem allenfalls die Fehlleistungen einer etablierten Klasse abzulesen sind, nicht aber das, wozu sie bezahlt werden. Jedes dieser Gesetze ist die pure Inkarnation von Schwachsinn, ein Testfall für angehende Psychiater: wer da klatscht, darf gleich ins lustige Jäckchen steigen.

Natürlich häkeln uns die Bekloppten keine Meisterleistungen an juristischem Sachverstand, denn wessen Examensnote auch nur knapp die Grenze zur Oligophrenie überspringt, braucht sich seine Existenz nicht mit einem politischen Amt zu versauen, er ist (abzüglich berufstypischer Einschränkungen) auch für die Erwerbsarbeit zu gebrauchen. Das eigentliche Ärgernis ist die Verlagerung der Gesetzgebung ins Private, wo die bestens aus Steuermitteln geschmierten Lobbyisten stichfestes Recht formulieren, das jedoch in demokratischen Verhältnissen so viel zu suchen hat wie ein Papst in der Umkleide beim Knabenturnen.

Immerhin trifft es auch mal die Richtigen, und immer wieder trifft es in diesem Niedergang der Postdemokratie den Gesetzgeber, der aus Hass auf eine freie Gesellschaft sein lausiges Stückchen Harnröhre entblößt, um öffentlich auf das Grundgesetz zu nässen. Das Verfassungsgericht zückt das Messer mitleidslos, wenngleich es nicht in der Lage ist, empfindlich zu verurteilen, wenn Wahlrecht oder ALG-II-Bezüge aus Bosheit nicht bearbeitet wurden. Aber wozu auch. Kanada verbietet bei Strafe, ein fliegendes Flugzeug ohne lebenssicherndes Gerät zu verlassen. Es ist nicht verbürgt, dass einer der Delinquenten nach seinem Sprung vor Gericht gestanden hätte. Oder überhaupt hätte stehen können.