Recht, billig

13 04 2014

Dem Arbeitsgericht Cottbus sei Dank. Endlich wissen wir, ein Stundenlohn von 1,54 € ist zwar sittenwidrig ist, ein Rechtsanwalt aber, der seine Angestellten derart entlohnt, handelt nicht ausbeuterisch. Auch könne ihm eine verwerfliche Gesinnung nicht nachgewiesen werden. Und die Beschäftigten seien ja freiwillig bei ihm tätig. Das JobCenter Oberspreewald-Lausitz dürfte Letzteres etwas anders interpretieren. Sollte der Vorsitzende demnächst eins aufs Dach bekommen – Hirnfunktionen sind keine zu erwarten, die dadurch geschädigt werden könnten – wird die juristische Würdigung einfach sein. Vielleicht hat der Täter ja aus bösen Absichten gehandelt und man kann sie ihm nur nicht nachweisen. Oder der Vorsitzende hat zuvor nicht schriftlich widersprochen. Weitere Handreichungen für einen ungezieferfreien Garten wie immer in den Suchmaschinentreffern der vergangenen 14 Tage.

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