„Und wenn man es einfach legalisieren würde?“ „Das habe ich Ihnen doch schon lang und breit erklärt. Es geht nicht. Es ist schließlich gesetzlich verboten, das kann man nicht einfach legalisieren.“ „Man kann also eine gesetzliche Regelung nicht aufheben oder verändern, weil es ein Gesetz gibt?“
„Sie haben das nicht richtig verstanden.“ „Das fürchte ich auch. Erklären Sie es mir doch.“ „Eine gesetzliche Regelung ist eben eine Vorschrift.“ „Und die schreibt was vor?“ „Was richtig ist.“ „Verbietet das Gesetz nicht eher, was falsch ist?“ „Auch, aber das ist jetzt schon viel komplizierter.“ „Macht nichts. Erklären Sie es mir trotzdem.“ „Das führt Ihnen zu weit? oder verstehen Sie es einfach nicht?“ „Also bitte, ein Gesetz verbietet Sachen, die nicht in Ordnung sind.“ „Wie braune Socken zu blauen Schuhen.“ „Nein, das haben Sie jetzt nicht ganz richtig verstanden.“ „Wieso nicht? ist das etwa tolerierbar?“ „Nein, aber…“ „Und warum ist es dann nicht verboten?“ „Man kann über Geschmack streiten, aber man kann schlechten Geschmack nicht verbieten.“ „Warum nicht?“ „Schauen Sie, wir leben hier in einem Rechtsstaat.“ „Ich nehme das mal so hin.“ „Da kann man nicht alles verbieten, was dem einen oder anderen nicht passt, da braucht man dann eine…“ „Deshalb verbietet man zum Beispiel nur, was der liebe Gott nicht will.“ „Ich sagte, wir leben in einem Rechtsstaat. In einem säkularen dazu.“ „Ich nehme mal zur Kenntnis, dass Sie das möglicherweise ernst meinen könnten.“
„Natürlich ändert man Gesetze oder denkt sich neue aus.“ „Warum denn?“ „Der Gesetzgeber muss berücksichtigen, dass sich die Lebenswirklichkeit ändert, die Gesellschaft, die Technik, solche Sachen halt.“ „Wenn jemand plötzlich das Beamen erfindet, dann brauchen wir Beam-Gesetze?“ „Ja, und der Gesetzgeber muss dabei vieles berücksichtigen. Wer was wann wie wohin beamen darf. Und ob es fürs Beamen generelle Einschränkungen braucht.“ „Für den Luftverkehr gab es das auch?“ „Ja, für alle technischen Dinge, zivil und militärisch.“ „Also auch fürs Internet.“ „Was soll die Frage jetzt?“
„Warum wurde die Bestrafung der Kuppelei dann abgeschafft?“ „Was hat das mit dem Beamen zu tun?“ „Es war seit 1870 bei Strafe verboten, der Unzucht Vorschub zu leisten. Auch bei Handlungen, die nicht dem Eigennutz dienten, waren bis zu fünf Jahre Zuchthaus dafür vorgesehen.“ „Ja, das war natürlich in der Vergangenheit, die hatten total andere Vorstellungen von Moral und…“ „Das galt bis 1970.“ „Das kam noch aus dem Mittelalter, da haben die…“ „Wie gesagt, 1870 kam der Paragraf ins Strafgesetzbuch.“ „Das waren die Sitten damals. Wir sind natürlich viel weiter.“ „Man konnte ein Gesetz einfach so abschaffen, obwohl es eine gesetzliche Regelung gab?“ „Die Bewertung hatte sich eben geändert. Das kann auch mal sehr schnell passieren, wenn politische Umstände in einem anderen Licht betrachtet werden.“
„Die Kuppelei war also plötzlich nicht mehr verwerflich im Namen des Gesetzes?“ „Es geht hier nicht um den Namen des Gesetzes – das ist ja nur das Vehikel, um im Namen des Volkes Recht zu sprechen.“ „Im Namen des Volkes?“ „Das sagt uns, dass die Rechtsprechung in einem Rechtsstaat nicht in der Luft hängt, sondern durch die Verfassung im Namen des Souveräns agiert.“ „Das Volk ist also der Träger des Rechts und kann entscheiden, was richtig und was falsch ist?“ „Naja, nicht ganz. Es wird durch die Volksvertreter vertreten.“ „Deshalb heißen die ja auch so.“ „Und sie können auch nicht einfach so entscheiden. Sie müssen schon beachten, dass sie ein Rechtsgut schützen.“
„Und so ein Rechtsgut kann jeder Bürger haben?“ „Natürlich.“ „Also mein Fahrrad, richtig?“ „Im Prinzip ja. Wobei, das Rechtsgut ist dann die Tatsache, dass Sie dies Fahrrad besitzen.“ „Mein Fahrrad wird vom Gesetzgeber nicht geschützt?“ „Das Eigentum wird geschützt. Wenn es rostet, ist das Ihr Problem. Aber wenn es gestohlen wird, kümmert der Staat sich darum.“ „Theoretisch.“ „Im Grunde genommen auch praktisch, aber lassen wir das.“ „Und wenn sich mein Nachbar das Fahrrad nimmt, um einen Bankräuber zu schnappen?“ „Das hat notwendigerweise Rechtsfolgen.“ „Aber er darf das?“ „Ja, das Rechtsgut, das er dabei zu schützen hilft, ist höher zu bewerten als der Besitz an Ihrem Fahrrad.“ „Deshalb darf ich auch am Auto, das den Bankräubern als Fluchtwagen dienen soll, die Türschlösser verkleben?“ „Korrekt. Sie haben es wohl doch verstanden.“ „Und der Staat vertritt auch seine Rechtsgüter?“ „Freilich, die sind universal, also werden sie im Interesse der Öffentlichkeit geschützt.“ „Weil der Staat das Volk als seinen Souverän zu schützen hat in der Wahrnehmung des Rechtsfriedens.“ „Donnerwetter, Sie haben ja tatsächlich Ahnung von der Sache! großartig!“ „Und ein Abbau universaler Rechtsgüter, etwa der Eingriff in die öffentliche Sicherheit, ist nur in sehr eng begrenzten Ausnahmen möglich, wobei umgekehrt der Schutz der Sicherheit üblicherweise Vorrang hat, da er zugleich die Individuen vor rechtswidrigen Eingriffen bewahrt.“ „Sie haben doch nicht etwa heimlich juristische Methodenlehre gelernt?“ „Ach was. Ich wollte einfach nur mal verstehen, wie im Rechtsstaat Gesetze gemacht und in der Rechtspflege angewandt werden.“ „Toll, ich bin ganz begeistert von Ihnen!“ „Hm, danke.“ „Nein, wirklich! Ich könnte mich stundenlang mit Ihnen unterhalten, über Rechtsdogmatik zum Beispiel.“ „Gut, dann reden wir doch mal über den Bundesnachrichtendienst.“
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