Rechtskunde

18 03 2018

Der Bundesgerichtshof hat gesprochen: auch eine Kundin muss sich von der Sparkasse als Kunde bezeichnen lassen, da allein 800 Formulare sonst geändert werden müssten. Die Klage wurde zurückgewiesen – der Rechtskunde badet aus, was die Rechtskunde vorschreibt. Die aus Karlsruhe stammende Begründung aber ist an Peinlichkeit nicht zu übertreffen. Das Gericht verwies auf seine Ansicht, die männliche Form werde seit 2.000 Jahren bei Personen beiderlei Geschlechts als Kollektivform verwendet. Das Genus wird im Deutschen zwar realisiert, jedoch ungefähr die Hälfte aller Sprachen kennt diese Kategorie nicht, darunter etliche indogermanische wie Armenisch oder Farsi und andere, die in Europa gesprochen werden: Estnisch, Finnisch, Ungarisch. Sicher hat der BGH, jene Brutstätte der historischen Linguistik, dabei berücksichtigt, dass sich mit der Gesellschaftsordnung auch 2.000 Jahre Sprachstand nahezu veränderungsfrei erhalten haben. Ob 2.000 Jahre Talarmuff demnächst als Begründung für die Verbrennung von Witwen in der Bundesrepublik Deutschland durchgehen, ist noch nicht bekannt. Denkbar wäre es. Alle weiteren Anzeichen, dass die Bildung als Luxusgut nur noch spärlich verwendet wird, wie immer in den Suchmaschinentreffern der vergangenen 14 Tage.

  • häßliche verpackung: bei der AfD ist der Inhalt nicht viel besser.
  • trümmerfrauen gehalt:Jede Menge Schotter.
  • egozentrisches weltbild: Das Interessante ist, dass der Neoliberalismus es auf eine ganze Gesellschaft ausdehnen kann.
  • sitzgelegenheit: Kommt für manche Nazis schneller als erhofft.
  • in deutschen gauen: Grauen, es heißt: Grauen.
  • führerbunker: Immerhin ist der Reichstag unterkellert, wenn man die Rechten mal loswerden will.