Bleiberecht

13 01 2020

„Natürlich erinnern wir uns noch sehr gut an den Vorfall, der wird ja demnächst drei Jahre alt. Die Berliner Polizei hat viel zu tun, hier brennen Autos oder wir müssen Leute im Brunnen erschießen, da kann man nicht immer alles auf dem Schirm haben. Aber das wissen wir schon, da ging es ja um nicht direkt einheimische Bevölkerung.

Das war Berlin Union, das muss man nicht ganz so ernst nehmen. Das ist ungefähr so, als würde man einen Hamburger beim HSV verhaften, weil der nicht die erforderliche Promillegrenze überschritten hat. Wir nehmen da schon Rücksicht, schließlich haben die Innenminister von uns immer wieder Kultursensibilität gefordert. Aber wenn das soweit kommt, dass wir die Einwanderer anders behandeln, dann können wir da auch nichts anderes machen. Die Hetzpropaganda ist zwar schlimm, aber man kann das als Organ des Staates auch nicht ganz ignorieren.

Außerdem sehe ich hier eine sehr unsaubere Verwendung des Begriffs Fremdenfeindlichkeit. Der Typ soll laut unserer eigenen Pressemitteilung fremdenfeindlich beleidigt worden sein – meines Wissens nach stammte der aus Berlin, es kann sich also nicht um einen Ortsfremden oder anderweitig Zugereisten handeln, und den kann man dann auch gar nicht fremdenfeindlich beleidigen. Was Sie meinen, das ist Rassismus, aber den hat es laut der Pressemitteilung eben nicht gegeben. Zumal es ja laut neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen gar keinen Rassismus gibt, weil das mit den Rassen nicht wissenschaftlich ist. Es gibt halt Menschen, die sind mehr wert als andere, weil die in der richtigen Leitkultur geboren wurden und nicht mit einer Hautfarbe, die hier nicht hingehört. Die fallen auch überall gleich auf, und zwar jedem. Bei einer ganz normalen Polizeikontrolle fallen die gleich auf, und wenn es noch keine Kontrolle ist, dann macht man eben eine daraus. Aber das kann man nicht als Fremdenfeindlichkeit bezeichnen.

Eigentlich hat sich diese Diskussion sowieso schon erledigt, wir können gar keine Rechten sein, weil wir selbst von denen bedroht werden. Denken Sie an den Polizeichef von Oldenburg. Gut, man hat als Polizeichef keine Politiker zu kritisieren, und wenn, dann diese linke Marionettenregierung unter der Terrorkanzlerin. So ein Nestbeschmutzer muss sich gar nicht wundern, wenn ein paar patriotische Bürger ihn daran erinnern, dass eine einzige Kugel reicht, um ihn loszuwerden. Das darf man zwar auch nicht sagen, immerhin wird hier eine Straftat angekündigt, aber möglicherweise ist da am Ende auch nur Fahrlässigkeit im Spiel. Der Lübcke, der soll ja auch nur sehr unglücklich gestanden haben, als die Pistole auf seinen Schädel gerichtet war.

Da muss man mit den Bezeichnungen schon sehr genau bleiben. Die ausländische Person hat sich natürlich auch nicht durch Sprachkenntnisse hervorgetan, und dass er Bundesfreiwilligendienst in einer Kita geleistet hat, das zeigt doch nur, dass er hierher gekommen ist, um den Deutschen auch noch soziale Betätigungen streitig zu machen. Das sind doch die Fakten!

Jedenfalls wurde diese Person, offensichtlich ein Afghane, im Verlauf ihrer Infiltration in deutsches Hoheitsgebiet erheblich an der Schulter und am Kopf verletzt, wobei wir zu den Kopfverletzungen gar nichts sagen können. Das war wie gesagt ein Afghane, da kommt so was vermutlich häufiger vor. Die laufen da ja sowieso alle mit dem Turban durch die Gegend, es kann also auch eine reine Schutzbehauptung sein. Der Mitarbeiter, der ihn nun so wie behauptet verletzt haben soll, der hat zu dem Zeitzpunkt überhaupt keine Uniform getragen. Da frage ich Sie: war das denn dann überhaupt ein Polizist? Dieser Ausländer kann sich doch gar nicht durch den tätlichen Angriff eines Polizisten auf ihn traumatisiert fühlen, wenn der gar nicht als Polizist zu erkennen gewesen ist. Möglicherweise hat er die Uniform ja auch nicht getragen, weil er gedacht hat, das würde sich nicht mit seinem Hobby vertragen. Das war also die reine Rücksichtnahme, verstehen Sie? Das kann man doch einem Beamten nicht zum Vorwurf machen, dass er Dienst und Freizeit so säuberlich trennt, oder?

Es ist eine gemeinschaftlich begangene schwere Körperverletzung, aber das muss man doch nicht als rassistischen Übergriff werten. Ansonsten haben wir hier einen Fall von Hasskriminalität, und das heißt für das Opfer: Bleiberecht. Wo soll das denn bitte hinführen? Da provoziert einer eine Kontrolle durch offensichtlich nicht normale Hautfarbe, lässt sich dabei rassistisch beleidigen, der darf dann für den Rest seines Lebens bleiben, und schon haben wir durch den die nächsten, die ständig Kontrollen provozieren. Irgendwann haben wir dann in unserer Heimat als Weiße ein Problem auf dem Bahnhof, nur weil wir als Fremdvolk in Deutschland ständig in rassistisch motivierte Kontrollen von diesen Prügelbullen reingeraten – das kann doch nicht im öffentlichen Interesse sein!

Natürlich sind wir für Bleiberecht, aber für das Bleiberecht der Deutschen hier in Deutschland! Und deshalb muss der Kollege natürlich auch im Polizeidienst bleiben. Wenn Linksextremisten Ihr Auto anzünden, dann würden Sie doch auch nicht warten wollen, bis mal irgendein Polizist sich zu Ihnen bequemt, Sie wollen doch eine ausreichende Personaldecke und genug tatkräftige Polizisten, die ihren Beruf noch ernstnehmen, oder? Polizei, das ist kein Job, den man nach Schichtende an den Nagel hängt. Das muss man leben, verstehen Sie?“