Blockführer

1 03 2020

Das Bundesverfassungsgericht hat §217 StGB für nichtig erklärt. Einstimmig. Damit ist das Recht auf Sterbehilfe wie erwartet endgültig durchgesetzt – wäre es, würde nicht der Bundesgesundheitsminion Spahn nach wie vor den Anspruch ablehnen und das Urteil aus Karlsruhe einfach ignorieren. Der Zug ist abgefahren, nur der Blockführer merkt es nicht. Bisher war es die so lauthals wie penetrant in die Manege geworfene Überzeugung, jede andere Meinung als seine sei grundgesetzwidrig, jetzt ist es die Weigerung, die Rechtslage anzuerkennen. Die Begründung, Gott allein sei Herr über Leben und Tod, sollte ausreichen, den Bildungsversager aus dem Kabinett einer dem Rechtsstaat verpflichteten Regierung zu entfernen. Nach rechtskatholischer Ansicht sollte es für sein Seelenheil sowieso besser sein, ihn aus dem Verkehr zu ziehen. Alle weiteren Anzeichen, dass dieses Land sich aus geistlicher Umnachtung befreien muss, wie immer in den Suchmaschinentreffern der vergangenen 14 Tage.

  • kapitalistische verwertbarkeit: Die FDP braucht nicht einmal einen Markt, um zu existieren.
  • terror staat: Noch ist ja Höcke nicht Reichskanzler.
  • moderne physik: Die vier Grundkräfte kommen wenigstens nicht alle aus Nordrhein-Westfalen.
  • spahn pflege leistung: Die Pflege leistet, Spahn leistet sich etwas.
  • merz hubschrauber: Es gibt nur noch keine Aufnahmen davon, wie er übers Wasser geht.
  • spd wahl prognose: Daneben.
  • deutschland nazis: Wir sind ja schließlich Exportweltmeister.
  • rechtssicherheit deutschland: Wer wollte bestreiten, dass man sich als Rechter in Deutschland sicher fühlen kann.
  • cdu kanzler: Solange er nur für den Laden zuständig wäre, könnte das jeder machen.
  • akk recycling: Ich dachte, die sei schon aus Sekundärrohstoffen?
  • akk rücktritt: Eine große Putzfrauenkarriere nimmt wieder Fahrt auf.