Corona-Party

12 04 2020

Was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof – für eine religionskritische Haltung nicht gerade bekannt – just entschieden hatte, bestätigt nun auch das Bundesverfassungsgericht: Gottesdienste bleiben zu Ostern verboten. Dabei war es nicht einmal die Kirche selbst, die vom Staat die Aufhebung der Einschränkungen verlangt hätte, sondern fanatische Katholiken, denen die klerikale Vernunft zu weit geht. Wo kommen wir denn da hin, wenn Geistliche andere Vorstellungen von Seelsorge haben, als nach der sonntäglichen Corona-Party regelmäßig ihre Gemeinde auf dem Friedhof zu besuchen. Was für eine possierliche Vorstellung, dass ein paar radikal gottergebene Dummbeutel als höchstes Ziel die Ewigkeit erwarten, aber nicht einmal wöchentlich für eine Stunde mit erbaulicher Lektüre und Gebet in der eigenen Wohnung zu hocken vermögen. Alle weiteren Anzeichen, dass das Jüngste Gericht eine überflüssige Veranstaltung wird, wie immer in den Suchmaschinentreffern der vergangenen 14 Tage.

  • unternehmen verteidigung systemrelevant: Ohne Kriege würde sich doch die ganze Wirtschaft nicht mehr lohnen.
  • umgehung des dienstweges: Ohne behördliche Genehmigung wäre vermutlich auch die Schöpfung an einem Vormittag erledigt gewesen.
  • infektion gehirn: Bei manchen bemerkt man erst in solchen Momenten die Anwesenheit eines solchen.
  • deutschland schutzmaßnahme: Da es sich nicht um eine Abwehr rechtsextremistischer Gefährdungen handelt, wird es wohl durchdacht und gut kontrolliert sein.
  • afd seuche: Es reicht nicht, die Symptome zu bekämpfen, solange der Erreger unbehelligt in der Landschaft herumschwirrt.
  • meuthen steckschuss: Wenn man ganz leise ist, hört man noch die Patrone unter der Kalotte kullern.