„Das ist ein gastronomischer Betrieb, und die sind momentan leider noch nicht wieder geöffnet. Da würden wir widerrechtlich handeln, wenn wir Ihr Eiscafé dazu benutzen, das geht nicht. Erst dann, wenn die Impfungen so weit vorangeschritten sind, dass wir gastronomische Betriebe öffnen können, sind in Ihrem Eiscafé Impfungen möglich.
Hier ist wirklich was los, kann ich Ihnen sagen – die Stadtverwaltung hat sogar eine Faxnummer für unsere Dienststelle freigeschaltet. Wir haben zwar kein Papier, das Faxgerät ist auch nicht mehr funktionsfähig, aber rein theoretisch sollte man uns auf diesem Weg erreichen. Damit wären wir dann exakt so effektiv wie das Gesundheitsamt, und wir könnten dann montags sofort die Faxe vom Sonntag lesen. Wie gesagt, rein theoretisch. Bis dahin haben wir diese 24-Stunden-Hotline, die drei Tage in der Woche jeweils von acht bis sechzehn Uhr besetzt ist. Also insgesamt 24 Stunden, nicht wahr?
Impfverteilungssicherstellungsamt, was kann ich für Sie tun? Nein, für Schnelltests sind wir nicht zuständig. Also das heißt, für Schnelltests sind wir schon zuständig, aber nur offiziell. In Wirklichkeit hätten wir die Informationen letzte Woche aus dem Bundesgesundheitsministerium bekommen müssen, aber der Bundesgesundheitsminister hatte keine Lust, sich darum zu kümmern. Er kriegt nächste Woche Besuch von ein paar Freunden aus der Finanzindustrie und muss vorher sein Schlafzimmer aufräumen. Ich gebe Ihnen gerne die Durchwahl, dann können Sie sich persönlich anpöbeln lassen.
In den anderen Ländern geht das natürlich viel schneller, aber da können wir in Deutschland nicht mithalten. Neuseeland zum Beispiel ist eine Insel, die haben überhaupt keine Probleme mit Grenzen, und was noch wichtiger ist: die haben überhaupt keine Probleme mit irgendwelchen durchgeknallten Suffköppen, die behaupten, dass wir Probleme mit Grenzen hätten. Oder England, da liegt es daran, dass sie die Störmanöver der EU nicht haben. Klar, wenn man nicht mehr in der EU ist, dann kann man so langsam impfen, wie man will, man landet nie an letzter Stelle. Oder man ist in der EU wie wir, dann muss es eben einen treffen, und es liegt dann ja an der EU und nicht an Deutschland.
Impfverteilungssicherstellungsamt, was kann ich für Sie tun? Sie können gerne für uns tätig werden, aber schätzungsweise erst im August. Bis dahin sollen sämtliche Betriebsärzte die Senioren und die Selbstständigen versorgen, dann werden die restlichen Deutschen unter 65 geimpft, und dann sind Sie als Hausärzte dran. Wobei wir laut unserem Zeitplan bis Ende Juli mit den Impfungen fertig sein wollen, das heißt, wir nehmen Ihre Adresse gerne auf, aber gehen Sie bitte davon aus, dass wir uns erst im Dezember wieder bei Ihnen melden, wenn uns hier die Scheiße bis zum Hals steht.
Sie müssen hier eine pragmatische Einstellung mitbringen, sonst wir das nichts. Beispielsweise die Logistik, die wollen wir möglichst zentral und sehr gründlich organisieren – wenn Sie die Impfdosen an die unterschiedlichen Kommunen liefern, dann geht das zu schnell. Das ist der Deutsche nicht gewohnt, damit kommt er nicht zurecht. Außerdem kriegen wir dann auch mehr Anrufe von irgendwelchen Interessenten, die uns ihre Räumlichkeiten für die dezentrale Impfung vorschlagen wollen, und dann sind wir ja noch überforderter. Wir müssen das ganz gründlich machen, sonst plant diese Eingreiftruppe im Bundesgesundheitsministerium eine neue Welle, und wir sind in der Zwischenzeit schon fertig mit den Impfungen. Das wäre katastrophal.
Außerdem wäre das ein Eingriff in die föderale Struktur, wenn wir als Bundesland einfach besser sind und die anderen überholen. Wir müssen im Prinzip langsamer sein aus Solidarität, damit die in den anderen Bundesländern gar nicht merken, wie beschissen es bei denen läuft. Das ist auch nicht so einfach, aber wir sehen das inzwischen auch als nationale Aufgabe.
Impfverteilungssicherstellungsamt, was kann ich für Sie tun? Ach, Sie sind es. Nein, wir können Sie als freiwillige Impfhelfer nicht beschäftigen, wenn Sie nicht dauerhaft arbeitslos sind. Jetzt sind Ihre Einkünfte ja erst mal weg, da Sie als Künstler keine Ansprüche auf Hilfsgelder haben, das heißt, Sie haben schon Ansprüche auf Hilfsgelder, aber gehen Sie mal davon aus, dass die nicht bewilligt werden oder die Aufforderung zur Rückzahlung mit derselben Post kommt. Wenn wir davon ausgehen könnten, dass Sie nur eine befristete Beschäftigung suchen, dann würden wir Sie einstellen, aber wir können ja vorher noch nicht wissen, wie lange die Impfungen dauern, verstehen Sie? Sie müssten also davon ausgehen, dass die befristete Beschäftigung befristet ist. Wir könnten die verlängern, aber das fällt dann wieder nicht in unsere Zuständigkeit.
Neulich wollte einer mobile Impfteams durch ländliche Regionen schicken. Wir haben uns nicht getraut, das dem Bundesgesundheitsministerium vorzuschlagen. Dass das teuer wird, ist klar, aber das muss ja auch jemand organisieren, und wenn die Bundeskanzlerin das mitkriegt, dann haben wir bald die nächste Eingreiftruppe am Hals. Scheuer organisiert vermutlich zwanzig Kleinwagen und Spahn einen Container für je hunderttausend Dosen zum Hinterherziehen. Auf dem Papier klappt das unter Garantie.
Impfverteilungssicherstellungsamt, was kann ich für Sie tun? Wen wollten Sie sprechen? Das deutsche Gesundheitswesen? Bedaure, das ist im Moment leider schwer erkrankt. Darf ich etwas ausrichten?“
Satzspiegel