Defensives Handeln

23 03 2021

„Wir wussten nicht genau, ob es sich um eine strafbare Handlung handeln würde, deshalb haben wir erstmal nicht gehandelt. Der Banküberfall war ja vorher nicht beim Gericht angemeldet worden, deshalb mussten wir erstmal davon ausgehen, dass er auch nicht erlaubt gewesen sein kann, und dann haben wir uns natürlich rausgehalten, bevor wir da irgendwas falsch machen. Also als Polizei.

Offiziell haben wir von dem Überfall erst etwas erfahren, als wir eine Einsatzmeldung erhalten haben. Einige Kameraden hatten aber vorher schon das Radio an auf der Wache, also konnten wir uns bereits eine Meinung bilden, wie wir das spätere Lagebild beurteilen können. Da war zum Beispiel auch schon von Schusswaffen die Rede, was zur Folge hatte, dass wir alle total aufgeregt waren, weil so ein Fall eine besonders umsichtige und genaue Vorbereitung braucht und wir das seit der Polizeiausbildung nicht mehr hatten. Also einen Banküberfall. Wobei der da auch nur theoretisch durchgenommen wurde.

Die Einsatzleitung hat uns dahin gehend in Kenntnis gesetzt, dass wir Kenntnis erhielten von einem Banküberfall, bei dem eine Bank überfallen wurde in der Innenstadt mit mehreren Geiseln. Also die Geiseln beim Banküberfall, nicht in der Stadt, das macht ja sonst auch gar keinen Sinn. Bis zu dem Augenblick wussten wir aber gar nicht, worum es sich handelt, deshalb sind wird dann präventiv in die Stadt gefahren, haben den Einsatz begonnen und abgewartet, bis die Einsatzleitung in Kenntnis gesetzt worden ist, worum es sich handelt. Wir konnten das ja leider nicht tun, wir waren schon vor Ort und mussten den Banküberfall verhindern, auch wenn die Geiselnahme sich bereits in Stattfindung befand. Die haben mit der Straftat, als solche muss das ja gewertet werden, schon vor uns angefangen, was uns sofort sagte: das muss eine Straftat sein, denn die Polizei war ja vorher nicht informiert. Das nennt man kriminalisierte Erfahrung, nein, anders: kriminelle, kriminalistische Erfahrung nennt man das. Wir haben da sehr viel Erfahrung in unseren Reihen, insbesondere in Bezug auf Straftaten.

Vermutlich hätte ein Gericht diesen Überfall, auch wenn es ohne die Geiselnahme gewesen wäre, weil das ja zu der Zeit gar nicht feststand, ob es sich um eine Geiselnahme handelte, vermutlich wäre das von einem Gericht sogar untersagt worden. Wir haben während des Einsatzes keine Anträge auf Geiselnahme oder bewaffneten Raubüberfall von der Einsatzleitung gezeigt bekommen, und ich weiß jetzt nicht, ob die Einsatzleitung jemals diese Anträge gesehen hat, deshalb konnten wir da als Polizei gar nichts machen. Allerdings hatten wir eine unklare Rechtslage, deshalb durften wir als Polizei zwar einschreiten, es gar aber gewisse Komplikationen. Einer der Bankräuber, also der mutmaßlichen Bankräuber trug zu dem Zeitpunkt eine ganz ordentliche Hose – um diese Jahreszeit muss man auch eine Hose tragen, es wird sonst schnell empfindlich kühl, vor allem untenrum – und machte auf uns keinen gewalttätigen Eindruck. Wir gewannen nach kurzer Beobachtung des Täters auch den Eindruck, dass er logisch und überlegt an die Sache herangeht. So diente die Hose etwa auch dazu, eine weitere Schusswaffe mitzuführen. Da wussten wir, dass nur defensives Handeln zum Erfolg führen würde.

Natürlich waren die Passanten sehr störend, weshalb wir sie auch schnell in die Durchführung des Einsatzes einbezogen uns verprügelt werden mussten. Da wir davon ausgehen durften, dass die Passanten, teilweise unmittelbare Anwohner der überfallenen Bank oder gerade zufällig auf der Straße, sich auf keinen Fall mit dieser mutmaßlich gesetzeswidrigen Straftat einverstanden erklären würden, hatten wir eine Problematik. Es war nicht hinreichend klar, dass der Banküberfall gerichtlich verboten war, die Passanten waren in der Wertung der Tat eindeutig auf der Gegenseite. Wir mussten uns für unmittelbare Zwangsmaßnahmen gegen die Personen aussprechen, die im Falle des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zum Glück auch die Handgranate als polizeiliche Dienstbewaffnung zulassen. Da darf man als Polizei sich nicht mal eben auf der Nase herumtanzen lassen, was meinen Sie denn, wenn einem da ein Passant plötzlich in die Quere kommt, das kostet ja auch alles Zeit. Und wenn Sie dann noch die Kameraden in die Nebenstraßen schicken müssen, damit die einen Passanten finden, dann dauert so ein Einsatz ja ewig.

Das lag natürlich auch an der personellen Unterbesetzung, wir waren achtzig Beamte, aber wir wussten bis zum Schluss gar nicht, worum es ging, deshalb mussten wir einfach handeln. Am Ende hat sich dann allerdings herausgestellt, dass die Einsatzleitung den Einsatz gar nicht richtig geleitet hat, weshalb wir jetzt nicht genau wissen, woran es eigentlich lag. Wir konnten uns nicht einmal vorschriftsgemäß gegen die Vorschriften hinwegsetzen, weil wir den Eindruck hatten, dass die Täter die Vorschriften auch nicht eingehalten haben. Das hat uns leider keiner gesagt, deshalb ist das hier nicht erwartungsgemäß abgelaufen. Wir als Polizei fühlen uns auch ein bisschen allein gelassen, schließlich müssen wir doch dafür sorgen, dass die Bürger nicht mehr in Gefahr kommen, als wir es für nötig halten. Dafür wird man schließlich Polizist. Wir können den Bürgern ja kein Recht fertigen, da sehe ich uns auch nicht unter Rechtfertigungsdruck. Und wenn die Gerichte sich so widersprüchlich mit uns beschäftigen – müssen wir denn jetzt für alles gerade stehen?“


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