Vorbildliche Unterstützung

12 05 2021

„Also ich finde das ganz großartig. Endlich haben wir in der Politik wieder eine Chance, die richtigen Ziele zu verfolgen und dabei auch das umzusetzen, was die Bürger wirklich von uns verlangen. Gerade im Wahlkampf ist das super. Ob Sie’s glauben oder nicht, wir sind dem Bundesverfassungsgericht sehr, sehr dankbar.

Sie dürfen das jetzt nicht verwechseln: die Ziele der Bundesregierung werden von Karlsruhe nicht in Zweifel gezogen, nur unsere Gesetze. Also sagt das Bundesverfassungsgericht nur, dass wir beschissen arbeiten, aber nicht, dass unsere Absichten schlecht seien. Daher haben wir jetzt die einmalige Chance, mit guter oder zumindest nicht ganz so beschissener Arbeit und, sagen wir mal, erkennbarer Zielsetzung ein verfassungskonformes Gesetz hinzukriegen. Ich sehe darin eine Stärkung unserer politischen Ziele, die ja nicht bestritten wurden, mehr noch: das ist ein klarer Regierungsauftrag, natürlich auch über diese Legislaturperiode hinaus.

Weil wir ja als Regierung immer diese Gesetze machen, müssen wir uns auch mit anderen Kräften in der Gesellschaft auseinandersetzen, etwa mit der Wirtschaft. Also vor allem mit den Vorgaben, die die Wirtschaft uns in der Politik macht, denn wir in der Politik können das ja lediglich umsetzen. Das wird von den Bürgern immer unterschätzt, dabei sind wir da sehr eingeschränkt. So werden in einer Marktwirtschaft die Gesetze gemacht, und ich kann Ihnen sagen, das ist eine ganz große Ernüchterung für viele, die in die Politik gehen, um endlich mal das umzusetzen, was die Wähler schon so lange von der Regierung und dem Parlament fordern.

Deshalb ist es ja jetzt auch so eine tolle Chance, dass wir in der Kürze der Zeit bis zum Ende dieser Legislaturperiode wenigstens anfangen, ein Gesetz in die Wege zu leiten, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Wir haben uns seit Jahren in der Situation befunden, dass wir die gesetzlichen Regelungen gegen scharfe Kritik von Wählern und Aktivisten verteidigen mussten, und dann kamen auch noch die externen Entwicklungen dazu: erst die anderen EU-Staaten, teilweise haben einzelne Wirtschaftsunternehmen ihre eigenen Ziele formuliert und sind uns in den Rücken gefallen, und jetzt haben wir auch noch die USA als traditionellen Partner verloren. Aber das hier, das ist jetzt unsere Rettung. Wir müssen uns dem Diktat aus Karlsruhe beugen – nicht meine Worte, man gewöhnt sich das schwer ab, wenn man jahrelang mit der Wirtschaft zu tun hatte – und dürfen ein Klimaschutzgesetz machen, das seinen Namen auch verdient. Und die Wirtschaft kann es uns nicht mehr verbieten!

Wissen Sie, man muss die unterschiedlichen Kräfte im politischen Zusammenspiel auch richtig einschätzen, wie sie miteinander kooperieren und zu nachhaltigen Entwicklungen beitragen können. Wir haben in der Vergangenheit viele Gesetze zu den unterschiedlichsten Dingen verabschiedet – Vorratsdatenspeicherung, die Hartz-Gesetze, jetzt eben der Klimaschutz – und das war alles nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Natürlich ist man da nicht zufrieden, wenn man nur die Interessen der Geldgeber vertreten darf, und glauben Sie mir, wenn man dafür einen Aufsichtsratsposten, zehn Millionen Euro und eine Eigentumswohnung in Mitte bekommt, ist das nur ein schwacher Trost. Da muss doch mehr sein! Wenn wir jetzt aber das Bundesverfassungsgericht auf unserer Seite haben und zum Handeln verpflichtet werden, dann können wir nicht anders, und wie bei den Hartz-Gesetzen oder der Vorratsdatenspeicherung haben wir freie Hand. Das Bundesverfassungsgericht leistet hier vorbildliche Unterstützung, weit über die juristische Fragestellung hinaus. Ich würde sogar sagen, das ist Teil unserer Staatlichkeit und der Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes. Da hat man jeden Grund zur Freude, finden Sie nicht?

Übrigens hat das Gericht uns nicht gesagt, was wir in das Gesetz reinschreiben sollen. Das werten wir auch als ganz großes Vertrauen in Regierung und Parlament. Vorher hatte es da die einen oder anderen Kommunikationsschwierigkeiten gegeben, zum Beispiel zwischen dem Wirtschaftsminister und dem Vizekanzler, die beide nicht wussten, was da ins Gesetz rein soll, wie teuer das wird und wie lange es dauert. Das Bundesverfassungsgericht hat uns jetzt aber wenigstens noch einmal ganz klar zu verstehen gegeben, dass das alles kompletter Müll ist. Ich finde, das erleichtert uns die Arbeit, denn jetzt wissen wir: alles, was wir vorher gemacht haben, war kompletter Müll, jetzt müssen wir nur noch ein Gesetz auf den Weg bringen, das eine gute und müllfreie Regelung des Klimaschutzes schafft.

Zum Beispiel haben wir jahrelang über den Atomausstieg diskutiert, der dafür irrelevant war, was wir natürlich auch wussten, aber jetzt hat uns das Bundesverfassungsgericht noch einmal ganz unmissverständlich erklärt: das ist irrelevant. Wenn das nicht unser Vertrauen in die Staatlichkeit stärkt, dann weiß ich auch nicht. Natürlich müssen wir die erneuerbaren Energien und die Minderungsziele für den Ausstoß schädlicher Gase und überhaupt einen verlässlichen Rahmen für… – Hören Sie mir noch zu? dann ist ja gut, ich hatte sowieso gerade den Faden verloren. Was wir jetzt brauchen, das sind zuverlässige und planbare Ziele, da lassen wir uns auch nicht von irgendwelchen Aktivisten oder von der Wissenschaft reinquatschen, denn sonst haben wir keine Zeit, vernünftige Kompromisse mit dem Koalitionspartner auszuhandeln. Sagen Sie mal, hätten Sie nicht Lust, uns auf die Schnelle noch zu verklagen? Dann könnten wir die Digitalisierung bis 2021 vielleicht gerade eben wuppen.“