„Wenn Sie mich hier noch einmal dumm anlabern auf dem Grund und Boden vom Freistaat Bayern, werde ich Ihnen Grüß Gott Herr Oberstaatsanwalt, seien Sie recht herzlich willkommen, hatte Sie eine gute Reise, vielleicht nehmen Sie erst mal Platz?
Es liegt am Reformstau, Herr Oberstaatsanwalt, und wir als fortschrittlichste Kraft der konservativ eingestellten Richtung wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass die Wirtschaft, ich meine die Politik in Deutschland sich so gut wie möglich von diesen 16 Jahren linksradikaler Regierung erholt. Wir müssen der Bevölkerung, also dem Volk muss man doch zeigen, dass wir von oben verordnete Befehle nicht mehr hinnehmen, und da greifen wir jetzt durch, weil uns sonst die Wähler nicht mehr folgen.
Zumindest nicht die, die uns eh nicht wählen, das werden Sie verstehen, Herr Oberstaatsanwalt: das sind Volksbestandteile, die man auch außerhalb der Demokratie agitieren muss. Weshalb wir uns so wie diese Bestandteile außerhalb demokratischer Bezugsraster wie Wahlen oder Verfassung bewegen. Das ist jetzt nicht unbedingt neu in Bayern, aber wir haben ja auch nicht zufällig das Grundgesetz nicht unterschrieben. Das mag damals noch ein visionärer Akt gewesen sein, aber je länger die Zeit sich in die Gegenwart bewegt, die schon bald Zukunft sein könnte – oder umgekehrt, je nachdem, ob Ihr Laden schon oder noch vom Verfassungsschutz beobachtet wird – desto realer wird so eine Vision. Wir sind ja nicht grundsätzlich gegen ein Bundesgesetz, Herr Oberstaatsanwalt, wir sind Bayern. Das ist ein ganz entscheidender Unterschied.
Wir können so eine berufsbezogene Impfpflicht nicht durchsetzen, weil wir sie nicht durchsetzen wollen. Darin manifestiert sich der Wille des Volkes und damit der Wille der Regierung, also umgekehrt, aber das sind Überlegungen, die hier in Bayern zu weit führen würden. Und deshalb können wir ein Bundesgesetz, das wir im Bundesrat verabschiedet haben, weil das nämlich unser gutes Recht ist, Herr Oberstaatsanwalt, deshalb werden wir das hier in Bayern nicht umsetzen, weil wir hier in Bayern sind und nicht in Berlin. Da darf der Bundeskanzler gern seine eigenen Bundsgesetze machen, die sind aber für uns nicht interessant. Die sind für uns nämlich nur interessant, wenn wir eine Bundesregierung mit Beteiligung der Union haben, weil das ja quasi eine demokratische Einheit ist, weniger demokratisch, aber eine Einheit schon, und da muss man sich dann auch der Führung unterordnen. In Bayern nennen wir das Personalunion. Der Freistaat bin ich.
Denken Sie nur mal an die Entlastung der Justiz. In Bayern wird die Promillegrenze aufgehoben, da bei uns sowieso jeder besoffen fährt, und wer dabei ein paar Leute übermangelt, wird hier Minister und muss nicht ins Gefängnis. Außerdem werden wir das Cannabisverbot nicht aufheben, weil wir unsere Polizei nicht arbeitslos machen wollen. Das sind wir den Beamten schuldig, und das ist auch unser Verständnis von Freiheit und Grundrechten, in dem Fall die Freiheit von Grundrechten.
Selbstverständlich gilt auch hier der Grundsatz, dass Bundesrecht Landesrecht bricht, aber zuerst sind wir ja alle der Verfassung verpflichtet, Herr Oberstaatsanwalt, und da setzen wir auf nachhaltig wirkende Rechtsverhältnisse: lieber eine regional produzierte wie die Bayerische Landesverfassung, die passt auch viel besser zu uns. Wir werden uns nicht diesem Linksterror aus Berlin beugen.
Natürlich kann man das Grundgesetz auch ändern, wenn man politisch etwas erreichen will, zum Beispiel, wenn sich gut integrierte, Fußball spielende Ministranten hier festsetzen wollen, obwohl sie in ihrer Heimat nichts zu befürchten haben. Gut, man würde sie dort als Christen töten, aber zum christlichen Glauben gehört eine gewisse Opferbereitschaft schon dazu. Wir als Regierung zum Beispiel opfern ja auch schon einiges, zum Teil die schon genannten Volksbestandteile, nicht nur Alte, sondern auch Kinder, weil wir nämlich Politik für die Mitte der Gesellschaft machen, und deshalb kommen die Folgen in der Mitte der Gesellschaft auch an, Herr Oberstaatsanwalt. Daran sollte sich die Bundesregierung mal ein Beispiel nehmen.
Wenn jetzt einzelne Minister ankündigen, dass sie sich an Recht und Gesetz halten wollen, ist das eine Belastung für die Bayerische Landesregierung, aber auch das werden wir aushalten, weil nämlich in der Bayerische Landesverfassung auch das Recht auf freie Meinungsäußerung existiert. Das heißt, wir nehmen Ihre Meinung zur Kenntnis, aber mehr auch nicht. Wenn Sie politisch etwas ändern wollen, müssen Sie schon den Reichstag stürmen oder den Galgen für die Bundeskanzlerin fordern. Das hat etwas mit der Verhältnismäßigkeit zu tun, Herr Oberstaatsanwalt, Sie werden das als Jurist sicher kennen. Und mir ist das verhältnismäßig egal.
Nichtsdestoweniger werden wir jetzt diese aus Berlin aufgezwungene Impfpflicht, die im krassen Widerspruch zur Landespolitik steht, nicht nur so wie beschlossen umsetzen, wir werden sie auch viel früher und viel besser umsetzen, weil wir auf die Art die lückenlose Kontrolle haben über einige Bevölkerungsteile, das heißt die gesamte bayerische Bevölkerung, weil man ja nie weiß, was man alles rausfindet und wozu man das noch mal braucht. Wenn es Kritik an unserer Vorgehensweise geben sollte, gehen wir eben bis nach Karlsruhe, Herr Oberstaatsanwalt. Wir haben ein Widerstandsrecht, das uns das erlaubt, das steht so im Grundgesetz. Merken Sie sich eins, Herr Oberstaatsanwalt, mehr müssen Sie nicht wissen: wir kennen unsere Feinde sehr genau. Und jetzt verstehen Sie hoffentlich den Freistaat Bayern.“
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