Präventivmaßnahmenpaket

23 02 2022

„Ich weiß jetzt gar nicht, wo die Frau wohnt. Die Musik ist zwar ganz okay, ab und zu höre ich die im Auto auch mal, aber ich würde jetzt nicht im Melderegister nach Helene Fischer suchen. Was die Kollegen machen, kann ich natürlich nicht sagen.

Vielleicht machen die das auch in der Pause, das kann man nie wissen. Und wenn man schon mal dabei ist, erinnert man sich auch noch an andere Namen und guckt, ob es dazu einen Datensatz gibt. Sie wollen mir doch jetzt nicht erzählen, dass Sie noch nie den Namen von einer Kollegin gegoogelt haben, weil Sie wissen wollten, was die privat so macht! Und das ist ja auch gar nicht strafbar, also müssen Sie sich wegen dieser Mails auch gar nicht aufregen. Die waren eventuell gar nicht so gemeint.

NSU 2.0, das schreibt sich erst mal sehr einfach. Wir betreiben ja bei uns keine Staatsbürgerkunde, die Beamten müssen sich selbst fortbilden, und wenn Sie die ganze Zeit mit Falschparkern oder Fahrraddiebstählen beschäftigt sind, dann haben Sie dazu vermutlich gar keine Zeit mehr. Als Polizist ist man ja ständig im Stress, die Politik verlangt echt eine Menge, dann muss man auch noch Straftaten in der eigenen Dienststelle aufklären – ich möchte Sie mal sehen, wo Ihnen da der Kopf stehen würde. Das muss doch auch ein Schock sein, wenn Sie aus der Presse erfahren, dass auf Ihrem Revier ein Kamerad während der Dienstzeit Straftaten begangen haben soll. Das hat sich ja zum Glück sehr schnell aufgeklärt, das war ein Unbeteiligter, der rein zufällig auf der Dienststelle an den perfekt gesicherten Dienstcomputern richtige Passwörter eingegeben hat. Es gab keine Anzeichen für ein gewaltsames Eindringen, der Tatverdacht der gezielten Computersabotage erhärtete sich nicht, also können wir davon ausgehen, dass unsere polizeilichen Maßnahmen perfekt wirksam waren. Das wäre ja auch noch schöner, wenn die bei uns einbrechen würden.

Wie gesagt, Sie googeln den Namen von der Kollegin, den Sie gerade gehört haben. Diese Leute, die sich ausgesprochen antirassistisch geäußert hatten, die behält man als Polizist natürlich im Visier. Da kann es dann schon mal sein, wenn man in einer ruhigen Minute vor der Kartei sitzt, dass man sich mal für die interessiert. Vorbereitende Maßnahmen gehören schließlich zu einer guten Polizeiarbeit – wir warten zwar ab, bis bei dieser Anwältin Brandsätze in die Kanzlei geschmissen werden, aber wenn es passiert, dann haben die Kameraden schon mal ein Profil erstellt, damit man weiß, was das Opfer getan hat. Damit man dann den Täter besser versteht. Es ist ja auch nicht ganz auszuschließen, dass so eine Person Selbstjustiz übt, weil sie von den Ermittlungsmethoden der deutschen Polizei nicht überzeugt ist. In den Ländern, aus denen die stammen, ist Polizeiarbeit oft etwas robuster. Das muss nicht schlecht sein, aber hier können wir das nicht bieten, wenigstens nicht offiziell.

Ich würde es nicht Stalking nennen, aber um das Opfer – es ist ja erst mal nur ein potenzielles Opfer, bis etwas passiert, das man nicht hatte erwarten können – um die Personen besser zu verstehen, müssen wir auch in ihren Nahbereich eindringen. Da ist so eine Bedrohung für manche Polizisten ein geeignetes Mittel, damit sich diese Person direkt zu uns begibt oder zumindest erkennen lässt, dass ein Kontakt mit der Polizei erwünscht ist. Das gehört zum Präventivmaßnahmenpaket, damit wir dann die weiteren Schritte intern abstimmen können, auch in Hinblick auf eine spätere Strafverfolgung.

Beim Verfassungsschutz wäre das ja erheblich einfacher. Da würden wir selbst die Brandsätze in die Kanzlei schmeißen, einen Täter ermitteln und dann den Fahndungserfolg verkünden, der mit der auf Rechtsterror reduzierten Erwartungshaltung gar nichts zu tun haben muss. Wir haben das so gut wie möglich zu realisieren versucht, aber irgendwas ist ja immer.

Dass wir die betreffende Person jeweils per Fax abgerufen haben, dürfen Sie auch als entlastendes Moment werten, weil wir damit natürlich Spuren hinterlassen haben, nicht absichtlich, aber wir haben uns für eine Vorgehensweise entschieden, mit der uns eine Beweismittelvernichtung zumindest rein fahrlässig nicht vorgeworfen werden kann. Das ist schon ein Unterschied, weil wir keine illegalen Technologien verwendet haben. Wenn man mit einer legalen Waffe seine Ex erschießt, sollte das ja auch strafmindernd wirken.

Dass unsere abgerufenen Daten dann außerhalb der Dienststelle weitergereicht wurden, ist für uns so bedauerlich wie nicht zu erklären. Wie gesagt, Sie googeln Ihre Kollegin, und dann rutscht Ihnen in der Kneipe mal raus, dass Sie sie scharf finden. Oder Sie zeigen da ein Foto. Das sind Dinge, die im Privatbereich unserer Beamten stattgefunden haben, wir haben selbstverständlich keinen Zugriff auf solche Inhalte. Der Datenschutz ist in Deutschland ein hohes Gut, und solange niemand nachweislich nur durch solche Zugriffe ums Lebens gekommen ist, können wir da gar nichts tun. Sie werden es nicht verstehen, aber das Grundgesetz gilt eben nicht nur für Opfer von Straftaten. Seien Sie froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem das eine Selbstverständlichkeit ist.

Ein gewisser Prozentsatz der Bevölkerung hat ein Problem mit Gewalt, ist rechtsextremistisch und leugnet den Holocaust, hat kriminelle Energien und ist trotz hoher Strafandrohungen jederzeit bereit, die Gesetze zu übertreten. Da kann man nichts machen. Wir als Polizei sind nur Spiegel der Gesellschaft.“


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