
Gernulf Olzheimer
Mein Name ist Gernulf Olzheimer und dies ist das Weblog aus dem Land der Bekloppten und Bescheuerten.
Früher war die Sache ja einfach: wer sich nicht an die Regeln hielt, kriegte eins auf die Rübe. Viel hat sich seitdem nicht geändert, allerdings kam mit Hammurapi I., König von Sumer und Akkad, ein grundlegend neuer Gedanke: wenn sich die Leute schon in gegenseitigen Rechtsbeziehungen befinden mussten, dann kann man den Krempel auch ein für allemal standardisieren. Und so ließ er alles, was seither Scharen von Juristen umtreibt, in Sachen- und Personenrecht einteilen, das Sachenrecht in die Bereiche Privateigentum, Handel und Geschäft, das Handelsrecht in vertragliche und außervertragliche Rechtsbeziehungen. Wichtiger aber war, dass nicht aus blinder Rache Strafe ausgesprochen wurde – macht er mein Haus kaputt, mache ich sein Haus kaputt und zimmere ihm zur Erinnerung noch eine rein – sondern nach festen Sätzen, auch für die Vermögensstrafe, die nicht aus dem hohlen Bauch, sondern nach dem Wert des Prozessgegenstandes bemessen wird. Natürlich hatte sich der Babylonier noch nicht von Schuldversklavung oder brutalen Verstümmelungsstrafen verabschiedet, aber das Prinzip des kodifizierten Rechts war ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem Fallrecht, das nur das Wir-haben-das-immer-so-gemacht-Prinzip als Stoff zum Auswendiglernen vorsieht. Was aber recht und was billig ist, meint die Öffentlichkeit bestimmen zu wollen mit dem Ruf nach Strafverschärfungen.
Einbruchdiebstahl, Kindesmissbrauch, Angriffe auf Polizisten ohne Besitz des deutschen Passes oder auch nur Aktivisten, die sich auf der Fahrbahn festkleben, weil korrupte Dummklumpen in Staat und Politik sich einen feuchten Fisch um die vom Bundesverfassungsgericht befohlenen Maßnahmen zum Klimaschutz kümmern, schon heult die Presse mit vier Buchstaben nach dem Fallbeil, weil sonst keine Gerechtigkeit mehr wäre. Nur noch schärfere Gesetze können uns vor dem Untergang retten, alle an die Wand stellen, gerne verdachtsunabhängig!
Was üblicherweise als Gesetzesverschärfungen gehandelt wird – ein unsinniger Begriff, denn das Gesetz oder seine einzelnen Rechtsnormen bleiben bestehen, werden möglicherweise ergänzt oder um Überflüssiges bereinigt – ist nur die Ausweitung des Strafrahmens, meist in Form einer höheren Höchststrafe. Dass dabei die Strafzumessung im Einzelfall zu erfolgen hat und dem Gericht obliegt, das sich von hysterischen Feuchtbeuteln kurz vor irgendeiner Wahl ungern die Spielregeln der Justiz erklären lässt, gehe einmal als Regelfall durch; dass aber prominent vorgetragenes Geschwiemel um immer noch härtere Strafen wenig bis gar nichts mit der Strafzumessung oder gar mit ihrer präventiven Wirkung zu tun hat, steht auf einem anderen Blatt. Wilder Aktionismus aus der Law-and-order-Rotte im Vollgefühl der autoritären Lust am Bestrafen mag funktionieren, wenn man sich als intellektuelle Kollalteralbegabung mit rassistischem Gespeichel und infantilem Dauerlügen zum Chef einer an sich nicht übermäßig schlecht beleumundeten Partei aufschwingt und plötzlich so tun muss, als hätte man auf alles eine Antwort. Nur sind Antworten, die auf alles passen sollen, selten sinnvoll.
Dass in einem Rechtsstaat, der als Rückgrat der zivilisierten Gesellschaft das Zusammenleben der Bevölkerung einigermaßen erträglich gestaltet, die Straftat immer noch die Ausnahme bleibt und nicht zur Regel wird, hindert keinen, sich obsessiv damit zu beschäftigen, von den Massenmedien und der Unterhaltungsbranche kräftig gefüttert mit täglichen Kriminalserien, Gerichtsshows und allerlei Angst auf Rezept, während die Kriminalstatistik leider das Gegenteil hergibt. Noch nie waren wir so sicher wie heute. Wozu also die juristische Tollwut? Das stete Geschrei nach noch mehr Strafe ist eine Wette, aber nicht um Erfolg, sondern um Aufmerksamkeit. Dass es dabei zu immer mehr sozialer Spaltung kommt, die vornehmlich delinquente Gruppen trifft, ist fast ein angenehmer Nebeneffekt, denn so hat man stets einen Prügelknaben, wenn man ihn braucht. Gemäß der Binse, dass der Knast Verbrecher macht, erhöht die Zahl an Strafgefangenen die Rückfallquote von eben diesen Strafgefangenen, was zu noch mehr Straftaten führt. Worauf sicher der Ruf nach noch härteren Strafen folgt, und so weiter ad nauseam.
Nicht zu erwarten sind neue Ermittlungserfolge, dazu bräuchte es mehr Personal und Technik, beides meist nicht vorhanden, und zum Ausgleich findet keine Evaluierung statt, denn ein Ergebnis auf Nullniveau schadet dem Image des Haudraufhelden im Politbetrieb. Dass kontinuierlich die Maßstäbe der Strafzumessung verrutschen, wenn man für ein Delikt wie Diebstahl bald dasselbe bekommt wie für eine gefährliche Körperverletzung: geschenkt, wir sind schon bei der Todesstrafe, die zwar jede Möglichkeit des Rückfalls ausschließt, aber nicht die erhoffte Abreckungswirkung hat. Nirgends zeigt sich so schlüssig die Absurdität der Vorstellung, die Begehung einer Straftat werde rational abgewogen, ob sich etwa ein Mord aus Habgier lohnt, wo den finanziellen Vorteilen die hohe Aufklärungsquote entgegensteht, oder bei Drogenkriminalität, die vorhersagbares Verhalten von Suchtkranken wertet. Wir sollten uns um bestechliche Politiker kümmern oder um Steuerhinterziehung. Strafe muss sein.
Satzspiegel