Absichtserklärung

22 03 2023

„Also meines Wissen nach ist das gar nicht, also fällt das aus. Wir haben uns zwar noch nicht darauf geeinigt, aber das liegt auch eher daran, dass dieser Aktionsplan gegen Rechtsextreme bisher noch nicht beschlossen wurde, das heißt: beschlossen schon, aber eben vom Bundesinnenministerium.

Die Bundesinnenministerin hat ja schon deutlich gesagt, dass da etwas passieren muss, also haben wir die Eckpunkte festgezurrt: wir wollen die rechtsextremen Netzwerke zerschlagen, es darf keine illegalen Waffen mehr geben, wir müssen die Finanzierung unterbinden. Die sind so festgezurrt, fester geht’s gar nicht. Ich kann Ihnen aus erster Quelle versichern, es gibt kein rechtsextremes Netzwerk mehr in Deutschland, das die Ministerin nicht zerschlagen will. Dazu haben wir auch eine ressortübergreifende Gesamtstrategie vorgelegt, wir haben mehrere Arbeitsgruppen gegründet – mehrere Arbeitsgruppen! Das ist doch schon mal super!

Natürlich ist es kompliziert, gerade jetzt nach diesem fürchterlichen Attentat, aber immerhin hatte es sich dabei nicht um eine illegale Schusswaffe gehandelt, und nach unseren Ermittlungen war auch kein Rechtsextremist daran beteiligt, also können wir das jetzt mal etwas ruhiger angehen lassen. Und wir müssen auch klar definieren können, was wir eigentlich unter Rechtsextremismus verstehen, weil wir sonst ein Problem mit anderen Tätergruppen bekommen, ich sage nur: Reichsbürger. Die sind ja nicht alle rechts, ein paar wollen einfach nur den gewaltsamen Umsturz, weil sie den Staat ablehnen.

Sie müssen jetzt die Klima-RAF nicht eigens erwähnen, die haben wir auf dem Schirm, weil wir in einer systemischen Strategie selbstverständlich immer auch gegen Linke vorgehen – als SPD-geführtes Ministerium möchten wir uns gar nicht erst dem Verdacht aussetzen, dass wir Linksradikale bevorzugen würden. Wir verschaffen uns lediglich einen Überblick, wer gegen den Staat ist, weil das ja die Aufgabe des Bundesinnenministeriums ist.

Die Beweislage ist ja nicht so einfach, wie man sich das vorstellt. Das Bundesinnenministerium ist zwar fest entschlossen, auch zu untersuchen, ob es in der Polizei rechtsextremistische Tendenzen gibt, obwohl der damalige Bundesinnenminister das als absolut ausgeschlossen bezeichnet hatte, weil er der Bundesinnenminister war – jetzt ist er der damalige Bundesinnenminister, die Sachlage sieht eventuell ganz anders aus, aber wir müssen eben auch damit rechnen, dass die Sachlage damals schon so anders ausgesehen hat, wie sie jetzt aussieht, nachdem der damalige Bundesinnenminister die Existenz einer Sachlage für technisch ausgeschlossen gehalten hat. Wenn sich also jetzt herausstellen würde, dass es diese rechtsextremistischen Tendenzen gibt, und zwar in der Polizei, wäre das sehr kompliziert, diese auch konkret nachzuweisen, weil man ja immer damit rechnen müsste, dass man bei den Tätern auf die Polizei, nein: bei der Polizei auf Täter stoßen würde, die das dann nicht als Polizei untersuchen, sondern als Täter. Das wäre dann eine Verwicklung oder Verstrickung, in die Polizisten verwickelt sind, so dass wir wie beim NPD-Verbotsverfahren nie wissen, ob es sich um Polizisten oder Täter handelt oder vielleicht um beides, und wir können ja bei nicht vorhandenen Beweisen nicht zwingend davon ausgehen, dass es diese früher mal gegeben haben könnte unter dem damaligen Bundesinnenminister.

Außerdem müssen Sie dabei immer auch mit verfassungsrechtlichen Bedenken rechnen – noch sind uns hier keine bekannt, aber rechnen muss man damit bei allem, was im Bundesinnenministerium geschieht, nicht geschieht, oder irgendwas zwischen beiden Zuständen, wobei es Dinge gibt, die nicht geschehen sind, obwohl es Beweise dafür gibt, um umgekehrt, aber da sind wir wieder im Großbereich Verfassungsschutz, da darf es natürlich keinerlei Zusammenarbeit mit der Polizei geben, weshalb die nicht zusammenarbeiten. Alleine auch nicht, wenn es um Rechtsextremismus geht, aber egal.

Wir verstehen ja Ihre Kritik und nehmen Sie zum Teil auch ernst, aber ein paar gute Dinge sind auch schon passiert. Wir dürfen darüber jetzt aus ermittlungstechnischen Gründen leider nicht offen reden, aber glauben Sie uns: dies ist wirklich eine Absichtserklärung – wir machen das diesmal nicht aus Versehen. Wenn wir also tatsächlich Mittel und Wege finden sollten, die Verschärfung des Waffen- und Disziplinarrechts, für die es sehr gute rechtliche Voraussetzungen bereits gibt, auch durchzusetzen, dann werden wir nicht zögern. Wann genau das nun passiert, das können wir Ihnen auch nicht so genau sagen, aber wir sind der festen Absicht, dass die wichtigsten Dinge bereits jetzt im Blickpunkt sind.

Von wem? Wir sind da auch nicht so besonders vernetzt, das lebt eher aus dem Zusammenwirken einzelner Behörden, und die müssen sich auch mit den notwendigen Themen wie Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung beschäftigen, damit die Opposition nicht auf den Gedanken kommt, wir würden plötzlich sinnvolle Maßnahmen ergreifen, die sie irgendwann weitermachen müssten. Und dann haben wir auch noch Aussteigerprogramme, die müssen auch irgendwie laufen, und was machen wir mit so einem Programm, wenn es irgendwann keine Einsteiger mehr gibt? Dann ist das nicht mehr nachhaltig, und wir müssten ernst machen. Aber da ist ja noch die Frage, womit.

Also schreiben Sie am besten mal, dass wir im Bundesinnenministerium viel zu tun haben, das ist immer ein gutes Zeichen, und in Zukunft werden wir die Reaktionen auf unsere Arbeit ernst nehmen. Wahrscheinlich. Genau kann das aber keiner sagen. Wir warten noch auf die Bundesinnenministerin.“