Schnee, Eis und Hagel überwehten die Republik. Ein Mitglied aus dem Millionenheer der nicht in den Erwerbsprozess Integrierten hatte die Initiative ergriffen und sich vor einen Supermarkt gesetzt. Bei Wind und Wetter harrte er der Besucher des Konsumtempels. Mancher von ihnen hatte ein freundliches Wort übrig, mancher gab verstohlen Pfandbons. So kam mancher Cent zusammen, den der Bettler aus der Blechdose klaubte. Und es war nur logisch, dass ein Bediensteter der Wohlfahrt, die Mittagsstunden an der frischen Luft der sozialen Kälte nutzend, den Almosenempfänger aufmerksam betrachtete. Nach grober Schätzung der Büchse eilte er in seine karg möblierte Amtsstube und rechnete für den Rest des Tages hoch, bis seine Ärmelschoner glühten. 120 Euro im Monat kamen zusammen. Die kürzte der Sachbearbeiter von des Bettlers Stützgeld. Und hatte damit Schlimmeres verhindert durch reine Gewissenhaftigkeit.
Natürlich habe das keiner gewollt. Dies sei, wand sich der Sprecher der Stadtverwaltung, eine bedauerliche Einzelfallentscheidung, die keinesfalls Kreise ziehen dürfte. Man einigte sich gütlich, dass nur ein Teilbetrag zu verrechnen sei, da für eine andere Berechnung die Gesetzesgrundlage fehle.
Vorerst. Denn in der Stadt, die Wissen schafft, war nun guter Rat teuer. Fieberhaft überlegte die Behörde am Hiroshimaplatz, wie man die Kunst des Abzwackens perfektionieren könne. Zwar fand der Vorschlag der befreundeten Unternehmensberatung, die Lichtenberg-Statue aus Gründen der Moral als Altmetall in Zahlung zu geben, zunächst einigen Beifall, konnte sich aber nicht durchsetzen; kaum einer wusste, wer Lichtenberg war. Man beschloss, eine Arbeitsgruppe einzurichten. Ihre Ergebnisse konnten sich sehen lassen.
Man tat sich schwer mit der Abwrackprämie – vornehmlich konnte man nicht davon ausgehen, wie Sozialhilfeempfänger flächendeckend zum Erwerb von Neuwagen überredet werden sollten – und verwarf auch, die Bezüge des Prekariats ganz auf Flaschenpfand umzustellen. Doch bald ergaben sich Ansätze aus der Neudefinition des Einkommens. So schlug man zunächst vor, Lotteriegewinne unter die Lupe zu nehmen. Zur Maximierung des Geldsegens führte man als Nebenerwerb für Erwerbsunfähige das Lottospiel ein. Zwangsweise. Die Tippgebühren freilich konnte man den Nutznießern der sozialen Hängematte nicht auch noch erstatten. Dies sei, so der Tenor der Rechtsprechung, letztlich auch eine Frage der Eigeninitiative.
Die Unionsparteien griffen die Sache alsbald auf, um auch Preisausschreiben als Verdienstquelle zu aktivieren. In den Zeiten der Rezession gab es nun kaum noch Gewinnspiele, doch seien Hartz-IV-Empfänger aus der Bewerbungspraxis längst an das aussichtlose Verschicken zahlreicher Postsendungen gewöhnt, so dass ihnen diese zwar unsinnige, dabei doch höchst motivierende Aktion zumutbar sei. Ausgenommen waren Spirituosen und Tabakwaren, deren Hersteller man keinesfalls noch weiter ins Blickfeld gewisser Element rücken wolle, wie Philipp Mißfelder verkündete; man bringe mit derart sozialer Marktwirtschaft das Land noch an den Bettelstab.
Ein weiterer Vorstoß kam aus dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, hatten die Sozialdienstleister doch über die Anzahl von Suppenküchenbesuchern geklagt. Bei einem üppigen Arbeitsessen tüftelte die Arge unter Beratung zweier Sterne-Köche und des Ernährungswissenschaftlers Thilo Sarrazin aus, dass eine Portion Erbseneintopf nicht unter sieben Euro zu bewerkstelligen sei. Diese Naturalleistung sei auf die Wohltätigkeiten anzurechnen.
Aber es blieb die leidige Frage der Kontrolle. Zwar war dies keine Frage des Arbeitsaufkommens, da die Dienststelle sich bis dato nur nebenbei um ihre Aufgaben gekümmert hatte, doch man war auch in der Not, Arbeitsplätze zu schaffen. So ersann die Kommission den Ein-Euro-Job des Betteleikontrolleurs. Überdies wurde auch dieser eine Euro auf die Regelsätze angerechnet, so dass keine weiteren Kosten zu befürchten waren.
Auf seiner Vorwahlkampftour nutzte der Vorsitzende der Neoliberalen die Gunst der Stunde, um ein markiges Wort zur Gesellschaftspolitik zu äußern: Transferleistung müsse sich wieder lohnen. Auch Schmarotzer, so sprach der Säulenheilige des Turbokapitalismus, hätten ein Recht darauf, Abgaben zu leisten. Die Investmentbanker gaben ihm Recht; schließlich hatte er sie nicht auf der Abgabenseite erwähnt. Die Bundespolitik sah das Beharrungsvermögen der Behörde mit Wohlwollen. Die Zahlen besserten sich; seit Monaten gab es Hoffnungen auf Ermäßigung von Erbschafts- und Spitzensteuersätzen. Auch die Vermögenssteuer war nun vom Tisch. Und nicht länger mussten verarmte Manager ihre Boni vom Vorjahr anbrechen, um dem Hungertod standesgemäß zu entgehen.
Günter Wallraffs lang erwartetes Opus Ganz am Arsch stieg schnell in den Bestsellerlisten. Für seine Undercover-Berichte hatte sich der Reporter ein gerichtspsychologisches Gutachten besorgt, das ihm eine abnorme Persönlichkeit bescheinigte. So fand er Einlass bei der Arge und konnte monatelang im orangefarbenen Häkelpullover hinter seinem Schreibtisch Anträge ablehnen, ohne in der Verwaltung aufzufallen.
Und dann traf es den Verursacher. War der Sachbearbeiter doch bei einer kleinen Unredlichkeit ertappt worden, als er die Barspende, die er seiner Nichte zum Geburtstag hatte zukommen lassen, nicht ordnungsgemäß in ihrer ALG-II-Akte vermerkte. Die Prozesskosten fraßen den Rest seines Vermögens, das nach dem Verkauf des Einfamilienhäuschens entstanden war. Bei seiner Qualifikation war an eine Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt nicht zu denken. Seine Pensionsansprüche hatte er verwirkt. So musste er schweren Herzens den Gang zu seinen ehemaligen Kollegen antreten.
An einem milden Frühlingstag – er hatte sein Gewerbe als Bettler ordnungsgemäß angemeldet und ins Register eintragen lassen, die Umsatzsteuervorauszahlung auf planbare und kontinuierliche Einkünfte aus der Bettelei bereits für ein Jahr im Voraus geleistet, die Terminanfrage für die Steuerprüfung lief, die Buchführungsbeihilfe war ihm allerdings nicht gewährt worden, obschon er eine achtmonatige Existenzgründungsberatung absolviert hatte – legte ihm der Sachgebietsleiter eine Liste mit offiziellen Stellen vor, wo der gute Mann hinfort milde Gaben, Kleider, Speise und Unterschlupf zu gewärtigen habe, und händigte ihm einen Bescheid über 976,65 Euro im Monat ein. Da er dabei übersah, dass die Differenz aus Hartz IV und den mutmaßlichen Mildtätigkeiten ein Negativbetrag war, geriet er schon Wochen später ins Visier der Steuerfahndung. Man sah ihn dann vor einem Discounter, mit einem Pappbecher in der Hand. Er ließe sich, so eine Nachbarin aus besseren Zeiten, letztens doch etwas gehen.
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