Polizeialltag

8 03 2023

„Und Sie sind sich ganz sicher, dass er nicht schon tot war, bevor er zu dieser Kundgebung gegangen ist? Man hört ja die unglaublichsten Sachen, und ich kann mir vorstellen, dass so ein Demonstrant uns damit noch nachträglich eins auswischen will. Wirklich, als Polizei müssen wir uns eine ganze Menge bieten lassen.

Es passiert immer mal wieder, dass vereinzelte Personen im Polizeigewahrsam versterben. Oder auch durch unmittelbare polizeiliche Maßnahmen wie etwa Beschuss aus mehreren halbautomatischen Waffen. Aber das haben sich diese Leute zum Teil selbst zuzuschreiben, weil wir als Ordnungshüter schließlich die Mehrheit der Bevölkerung vor einzelnen Straftätern schützen müssen. Oder vor denen, die es werden könnten.

Dann dürfen Sie sich mit einer Psychose eben nicht nackt ausziehen und mit einem Küchenmesser bewaffnet in einen Brunnen im Stadtpark stellen. Da sind die Überlebenswahrscheinlichkeiten in einigen Bundesländern nicht gerade hoch. Und als Obdachloser irgendwo auf der Straße randalieren, am besten noch unter Alkoholeinfluss – ziehen Sie sich eine Lederhose an, gehen Sie aufs Oktoberfest, da können Sie sich die Rübe dicht saufen, wie Sie lustig sind, das ist Leitkultur. Aber außerhalb der Saison und ohne festen Wohnsitz stellen Sie eine Gefahr dar, und zwar für die Polizei. Da verstehen wir keinen Spaß.

Möglicherweise hatte der Mann ja auch eine Herzattacke. Das können wir als Polizisten gut nachvollziehen, man ist ja auf so einer Demo immer bis oben hin voll mit Adrenalin, und plötzlich fällt man tot um – uns passiert das eher selten, dazu nehmen wir doch zu oft an Kundgebungen von Rechtsextremisten teil, und dann kennt man ja die Leute, es ist familiär, alles ganz gelassen, und das einzige, was einen auf die Palme bringt, sind diese linken Chaoten, die unbedingt protestieren müssen. So wie Ihr Bekannter. Es ist nicht auszuschließen, dass er mit einem unvorhergesehenen Herzstillstand umgefallen ist. Das hat dann unter Umständen die Beamten vor Ort provoziert.

Wir wissen das auch nicht so genau. Natürlich gibt es für so gut wie alles Statistiken, Falschparker, Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb der geschlossenen Ortschaft, nächtliche Ruhestörung – aber Tote durch Einwirkung der Polizei? Das kommt bei uns so gut wie nie vor, und es wird auch nur von den einzelnen Ländern statistisch erfasst, ansonsten müssen wir das wegen des Datenschutzes für uns behalten. Wenn das Bundeskriminalamt irgendeine bundesweite Erhebung will, dann sollen sie doch die Bundespolizei fragen. Wir haben hier jedenfalls schon genug zu tun.

Zeugenaussagen, ja. Natürlich werten wir Zeugenaussagen aus, wenn wir die Zeugen erwischen. In dem Fall war das ganz besonders unglaubwürdig, weil sich hier mehrere Zeugen unabhängig voneinander an denselben Tathergang erinnert haben. Es sollen da drei Beamte auf dem Rücken des vorsätzlich Verstorbenen gekniet haben, und dann hatte auch noch einer den Stiefel auf seinem Nacken. Das kann selbstverständlich gar nicht sein, weil es nämlich verboten ist, und Sie wollen mir jetzt doch nicht erzählen, dass man als Polizist gegen das Gesetz handelt, oder? Wir gehen weiterhin davon aus, dass sich diese Zeugen abgesprochen haben, wahrscheinlich auch mit dem späteren Opfer, und da wären wir dann auch schon ganz dicht bei einer Tatbeteiligung. Es ist doch immerhin nicht auszuschließen, dass diese ganze Aktion inszeniert wurde.

Das mit der Gewalt ist nämlich so, dass wir das Gewaltmonopol haben, und deshalb verzichten wir auch nicht so gern auf unsere Rechte. Wir haben ein besonderes Verhältnis zu Gewalt, die als normaler Teil der beruflichen Tätigkeit aufgefasst wird. Das ist ja auch der Grund, warum das für einige der Kollegen so ein attraktiver Job ist. Wir können auch nicht ständig Strichlisten führen, wann wir einem gegenüber Verdächtigen mal etwas lauter geworden sind, weil er nicht sofort gestehen wollte. So eine Statistik würde den Polizeialltag nämlich in keinster Weise widerspiegeln, und deshalb halten wir das für völlig sinnlos. Das sehen Sie hoffentlich ein.

Im Gegenteil sollten wir öfter darauf hinweisen, dass sich die Bürger uns gegenüber gewaltsam verhalten, und daraus ergibt sich die spannende Frage: warum dürfen die das, und wir dürfen das nicht? Bevor Sie mit logischen Spitzfindigkeiten kommen, natürlich wissen wir, dass die das eben nicht dürfen, aber wenn wir als Polizei dem Bürger rechtlich gegenüberstehen, dass ist doch wohl klar, dass wir das dürften, oder?

Also wir gehen weiterhin davon aus, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt haben könnte. Einer der Beamten hat vielleicht gedacht, dass der simuliert – wenn man mit einem Herzinfarkt umfällt, dann schlägt man sich ja meist die Stirn ein, aber bei der Obduktion haben wir mindestens eine Schlagverletzung durch einen stumpfen Gegenstand am Hinterkopf festgestellt. Unter Umständen könnte das für die juristische Bewertung relevant sein, dass es sich hier auch um die Vortäuschung einer schweren Straftat gehandelt haben dürfte. So unschuldig ist Ihr Freund also nicht. Und seien wir mal ehrlich, wer am Rande einer genehmigten Kundgebung so eine Straftat zum Nachteil der Polizei begehrt, der darf sich nicht wundern, wenn er mal ordentlich aufs Maul kriegt.

Warum das jetzt nicht als Todesfall während eines Einsatzes gilt? Immerhin wurde der Tod dieses Beschuldigten ja erst nach der Einlieferung ins Krankenhaus festgestellt. Wir waren viel zu beschäftigt, deshalb haben wir eindeutig aussagen können, dass der Schädelbruch vor dem Transport in die Notaufnahme noch nicht bestanden hat. Und wenn zehn Beamten absolut identisch so aussagen, dann können Sie davon ausgehen, dass das auch den Tatsachen entsprach.

Also wenn Sie ein Problem mit der Realität haben und meinen, Sie könnten das mit einer Statistik beheben, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen. Vielleicht haben Sie ja auch so einen psychischen Knacks und hören Stimmen und rufen dann irgendwann die Polizei, und wir sind dann schuld, wenn Sie austicken. Damit das jetzt klar ist, ich habe Sie gewarnt!“





Mustererkennung

7 11 2022

„Das sind die Nerven. Sagt der Arzt, und der muss das ja wissen. Jedenfalls haben die mich jetzt im Krankenhaus endlich mal genau untersucht, das Bett war auch schnell frei, hat nur anderthalb Jahre gedauert, und dann haben sie festgestellt, dass es die Nerven sind.

Ich kriege nämlich einfach nichts mehr mit. Das ist auch nicht mit normaler Altersvergesslichkeit zu erklären, bei mir kommt nämlich gar nicht erst etwas an. Manchmal dreht man so das Radio auf für die Nachrichten, da kommt dann die Meldung, dass ein Rechtsextremist anlässlich einer Kundgebung für demokratiefeindliche Gruppierungen leider von der Polizei festgenommen werden musste, nachdem er die Beamten mit einer Schusswaffe bedroht hat. Und dann dreht man und dreht man, es gibt ja viele Sender, überall Nachrichten, und irgendwo muss ja die Nachricht kommen, dass die Polizei sich einmal rechtfertigt, weil sie bei einer angemeldeten Demo von Demokraten den bereits verbotenen Protest von Nazis gedeckt und dabei ein paar Journalisten krankenhausreif geschlagen hat, weil das wohl nicht anders ging, organisatorisch oder so. Man möchte das wenigstens verstehen können, wenn man schon nicht dabei war. Aber dann drehe ich und drehe, da ist irgendein Rauschen, aber ich höre nichts.

Der eine Doktor meint, das sei Reizüberflutung. Man hört zu viel, irgendwann ist irgendwas voll, und dann schaltet sich das Gehirn ab. Das würde ja zumindest erklären, was manche Politiker so von sich geben, auch wenn ich bei einigen eher den Verdacht habe, dass sich da vorher gar nichts hatte anschalten können, aber egal – es scheint irgendwie ein Problem zu sein, dass man gar nicht mehr weiß, was man schon doppelt und dreifach gehört hat und was gar nicht. Zum Beispiel diese Nachricht, dass nach dem Attentat auf die Synagoge in Halle ein Hakenkreuz vor dem Tatort von Polizisten entfernt wurde, um nicht wegen einer Straftat ermitteln zu müssen, und in Hanau wurden die Notrufe wegen eines Terroranschlags nicht durchgestellt und zur Sicherheit auch nicht aufgezeichnet, und in den späteren Untersuchungen haben sich die Beamten attestiert, wenn sie tatsächlich ausgerückt wären, hätten sie sich möglicherweise nur selbst gefährdet, aber keine weiteren Morde verhindert. Das ist ganz schön viel Reiz, darauf muss man erst mal reagieren und sich nicht überfluten lassen, aber dann höre ich und höre, und dass da jemand sich mal kritisch über rechtsextremistische Chats in Polizeikreisen äußert, das muss dann an mir vorbeigegangen sein.

Sowieso, dieser Umgang mit Menschen, denen man auf den ersten Blick ansieht, dass das Fremde sind. Ich zum Beispiel hatte hier jahrelang einen Nachbarn, der kam aus Schweden. Hatte er mir nie gesagt, deshalb kriegte ich das erst beim Auszug mit. Die Therapeutin hat gesagt, ich sollte doch mal so ein Training machen, Mustererkennung, das soll Stresssituationen vermeiden helfen. Wenn man eine bestimmte Kombination von Faktoren erkennt, dann droht Stress, und den soll man ausschalten, statt gleich wieder in einen Konflikt zu gehen. Aber irgendwie hat sich das nicht herumgesprochen, ich höre immer und höre, und dann höre ich immer mal wieder: Racial Profiling. Da sind dann so komische Kombinationen plötzlich ganz gefährlich, zum Beispiel hat jemand eine bestimmte Hautfarbe, der sieht total unverdächtig aus, und das macht den natürlich erst recht verdächtig, weil man ja in jeder Polizeistatistik nachlesen kann, dass Menschen mit einer bestimmten Hautfarbe viel öfter kontrolliert werden. Und dann höre ich, aber es kommt nicht, dass die Vorschriften, die es dazu gibt, von den Gerichtsurteilen mal ganz abgesehen, dass die von der Polizei auch ernst genommen werden. Das sind garantiert die Nerven.

Weil man bei solchen Sachen immer mit diesen kognitiven Dissonanzen zu tun hat, das sagt die Psychiaterin. Man nimmt das eine wahr, und dann muss man das Gegenteil davon auch verarbeiten. Das bildet dann ganz merkwürdige Strukturen, und dann weiß man gar nicht mehr, was man glauben soll oder ob man überhaupt noch etwas glaubt. Wenn man Polizisten fragt, warum sie bei Einsätzen nicht durch eine Rückennummer gekennzeichnet sind, dann erfährt man, dass der kleinste Verstoß gegen den Datenschutz quasi ein Todesurteil für Beamte darstellt – wenn einer mitkriegt, dass da ‚B23/1020/EG1‘ auf dem Rücken steht, kann man die Uhr danach stellen, bis irgendwelche Terroristen den Namen und die Wohnanschrift rauskriegen, und dann droht uns mindestens ein Staatsstreich. Aber diese Interferenzen, das ist ganz schlimm – dass da teilweise auf der Wache ganze Datensätze aus dem Polizeicomputer gezogen werden, wo sich nicht mal nachweisen lässt, welcher Polizist sich da nicht abgemeldet hat, damit Unbekannte die Anschrift von Helene Fischer rausfinden können, das finde ich schon bedenklich. Gerade aus medizinischer Sicht. Vielleicht haben ja Polizisten, die das als Lüge abtun, obwohl sich das leicht beweisen lässt, auch ein hirnorganisches Problem. Man weiß nicht mehr, was man noch glauben soll. Und wenn ich da mal den Fernseher anmache, ich gucke und gucke, aber nichts. Keiner erklärt einem noch etwas.

Dass Polizisten sich inzwischen juristische Fachkenntnisse anmaßen: geschenkt. Damit kann man sogar Gewerkschaftsprimat werden in dem Laden, oder wie das heißt, und muss noch nicht mal Polizist sein. Diese Bundesinnenmarionette fordert härtere Strafen, falls kein Tatverdacht vorliegt. Aber ich kann das verstehen, meine Nerven liegen auch schon blank. Da braucht man Schutzmechanismen, sagt der Arzt. Und der muss das ja wissen.“





Präventivmaßnahmenpaket

23 02 2022

„Ich weiß jetzt gar nicht, wo die Frau wohnt. Die Musik ist zwar ganz okay, ab und zu höre ich die im Auto auch mal, aber ich würde jetzt nicht im Melderegister nach Helene Fischer suchen. Was die Kollegen machen, kann ich natürlich nicht sagen.

Vielleicht machen die das auch in der Pause, das kann man nie wissen. Und wenn man schon mal dabei ist, erinnert man sich auch noch an andere Namen und guckt, ob es dazu einen Datensatz gibt. Sie wollen mir doch jetzt nicht erzählen, dass Sie noch nie den Namen von einer Kollegin gegoogelt haben, weil Sie wissen wollten, was die privat so macht! Und das ist ja auch gar nicht strafbar, also müssen Sie sich wegen dieser Mails auch gar nicht aufregen. Die waren eventuell gar nicht so gemeint.

NSU 2.0, das schreibt sich erst mal sehr einfach. Wir betreiben ja bei uns keine Staatsbürgerkunde, die Beamten müssen sich selbst fortbilden, und wenn Sie die ganze Zeit mit Falschparkern oder Fahrraddiebstählen beschäftigt sind, dann haben Sie dazu vermutlich gar keine Zeit mehr. Als Polizist ist man ja ständig im Stress, die Politik verlangt echt eine Menge, dann muss man auch noch Straftaten in der eigenen Dienststelle aufklären – ich möchte Sie mal sehen, wo Ihnen da der Kopf stehen würde. Das muss doch auch ein Schock sein, wenn Sie aus der Presse erfahren, dass auf Ihrem Revier ein Kamerad während der Dienstzeit Straftaten begangen haben soll. Das hat sich ja zum Glück sehr schnell aufgeklärt, das war ein Unbeteiligter, der rein zufällig auf der Dienststelle an den perfekt gesicherten Dienstcomputern richtige Passwörter eingegeben hat. Es gab keine Anzeichen für ein gewaltsames Eindringen, der Tatverdacht der gezielten Computersabotage erhärtete sich nicht, also können wir davon ausgehen, dass unsere polizeilichen Maßnahmen perfekt wirksam waren. Das wäre ja auch noch schöner, wenn die bei uns einbrechen würden.

Wie gesagt, Sie googeln den Namen von der Kollegin, den Sie gerade gehört haben. Diese Leute, die sich ausgesprochen antirassistisch geäußert hatten, die behält man als Polizist natürlich im Visier. Da kann es dann schon mal sein, wenn man in einer ruhigen Minute vor der Kartei sitzt, dass man sich mal für die interessiert. Vorbereitende Maßnahmen gehören schließlich zu einer guten Polizeiarbeit – wir warten zwar ab, bis bei dieser Anwältin Brandsätze in die Kanzlei geschmissen werden, aber wenn es passiert, dann haben die Kameraden schon mal ein Profil erstellt, damit man weiß, was das Opfer getan hat. Damit man dann den Täter besser versteht. Es ist ja auch nicht ganz auszuschließen, dass so eine Person Selbstjustiz übt, weil sie von den Ermittlungsmethoden der deutschen Polizei nicht überzeugt ist. In den Ländern, aus denen die stammen, ist Polizeiarbeit oft etwas robuster. Das muss nicht schlecht sein, aber hier können wir das nicht bieten, wenigstens nicht offiziell.

Ich würde es nicht Stalking nennen, aber um das Opfer – es ist ja erst mal nur ein potenzielles Opfer, bis etwas passiert, das man nicht hatte erwarten können – um die Personen besser zu verstehen, müssen wir auch in ihren Nahbereich eindringen. Da ist so eine Bedrohung für manche Polizisten ein geeignetes Mittel, damit sich diese Person direkt zu uns begibt oder zumindest erkennen lässt, dass ein Kontakt mit der Polizei erwünscht ist. Das gehört zum Präventivmaßnahmenpaket, damit wir dann die weiteren Schritte intern abstimmen können, auch in Hinblick auf eine spätere Strafverfolgung.

Beim Verfassungsschutz wäre das ja erheblich einfacher. Da würden wir selbst die Brandsätze in die Kanzlei schmeißen, einen Täter ermitteln und dann den Fahndungserfolg verkünden, der mit der auf Rechtsterror reduzierten Erwartungshaltung gar nichts zu tun haben muss. Wir haben das so gut wie möglich zu realisieren versucht, aber irgendwas ist ja immer.

Dass wir die betreffende Person jeweils per Fax abgerufen haben, dürfen Sie auch als entlastendes Moment werten, weil wir damit natürlich Spuren hinterlassen haben, nicht absichtlich, aber wir haben uns für eine Vorgehensweise entschieden, mit der uns eine Beweismittelvernichtung zumindest rein fahrlässig nicht vorgeworfen werden kann. Das ist schon ein Unterschied, weil wir keine illegalen Technologien verwendet haben. Wenn man mit einer legalen Waffe seine Ex erschießt, sollte das ja auch strafmindernd wirken.

Dass unsere abgerufenen Daten dann außerhalb der Dienststelle weitergereicht wurden, ist für uns so bedauerlich wie nicht zu erklären. Wie gesagt, Sie googeln Ihre Kollegin, und dann rutscht Ihnen in der Kneipe mal raus, dass Sie sie scharf finden. Oder Sie zeigen da ein Foto. Das sind Dinge, die im Privatbereich unserer Beamten stattgefunden haben, wir haben selbstverständlich keinen Zugriff auf solche Inhalte. Der Datenschutz ist in Deutschland ein hohes Gut, und solange niemand nachweislich nur durch solche Zugriffe ums Lebens gekommen ist, können wir da gar nichts tun. Sie werden es nicht verstehen, aber das Grundgesetz gilt eben nicht nur für Opfer von Straftaten. Seien Sie froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem das eine Selbstverständlichkeit ist.

Ein gewisser Prozentsatz der Bevölkerung hat ein Problem mit Gewalt, ist rechtsextremistisch und leugnet den Holocaust, hat kriminelle Energien und ist trotz hoher Strafandrohungen jederzeit bereit, die Gesetze zu übertreten. Da kann man nichts machen. Wir als Polizei sind nur Spiegel der Gesellschaft.“





Es kam zu Störungen

23 06 2021

„Wie konnte das nur passieren?“ „Die Kameraden waren sicher einen Augenblick lang unaufmerksam, und dann haben sich die Dinge irgendwie in die falsche Richtung entwickelt.“ „Das ist doch keine Entschuldigung!“ „Vor allem werden die Gründe wieder nur in einer einzigen Situation gesucht, als würde so ein Fehlverhalten spontan entstehen.“ „Dabei wissen wir, dass dahinter immer eine länger anhaltende Entwicklung steckt.“ „Vermutlich wurde bereits bei der Einstellung geschlampt!“ „Das wird sich ja alles herausstellen, wir wollen erst einmal die Ergebnisse der Untersuchung abwarten.“

„Da muss man doch gar nicht warten, der Fall ist doch sonnenklar!“ „Erst hat er sich im Vorfeld der Kontrolle vollkommen praxiswidrig verhalten, dann hat er den ganzen Vorgang abzubrechen versucht.“ „Das sind die Fakten!“ „Wir haben drei Zeugen?“ „Alles Kameraden.“ „Wir können also davon ausgehen, dass die pflichtgemäß bei der Wahrheit geblieben sind.“ „Ich kenne zwei von denen, für die lege ich meine Hand ins Feuer.“ „Die sind seit Jahren im Dienst, da können wir saubere Arbeit erwarten.“ „Einer von den dreien hat sogar beobachtet, dass sich die betreffende Person derart unauffällig verhalten hat, dass ein dringender Tatverdacht quasi nicht übersehen gewesen wäre.“ „Dazu kam eben, dass der Beschuldigte…“ „Bis zu dem Zeitpunkt war er höchstens Verdächtiger.“ „Aber sehr verdächtig, das müssen Sie zugeben!“ „Also der Mann hatte eine szenetypische Hautfarbe und kam vom Parkplatz.“ „Was muss denn noch alles passieren, um mal richtige Vorschriften zu bekommen, mit denen man auch arbeiten kann?“

„Der erste Zeuge hat ausgesagt, dass unser beschuldigter Obermeister eine Kontrolle der auf dem Parkplatz…“ „Der hatte den Parkplatz bereits verlassen, es hätte sich also um einen Fluchtversuch handeln können.“ „… angetroffenen Person für nicht nötig hielt und dies den Kameraden so auch mitgeteilt hat.“ „Das ist ja die Schweinerei!“ „Da läuft am hellichten Tag so ein…“ „Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich in den Diensträumen auch bei informellen Zusammenkünften keinerlei beleidigende Formulierungen dulde.“ „Jedenfalls lief der Typ…“ „Was hatte ich gesagt?“ „Diese, ich würde das mal Person nennen wollen, der lief da also einfach so vom Parkplatz runter.“ „Die beiden Kameraden haben sich nicht an die Ansprache des anderen Kameraden gehalten und haben sofort eine Personenkontrolle durchgeführt?“ „Sie haben es versucht.“ „Es kam natürlich zu Störungen.“ „Und zwar vorsätzlich!“ „Diese Person wurde also von dem hier betreffenden Beamten mit ‚Guten Tag‘ angesprochen?“ „Er hat den gesiezt!“ „Wenn das jeden Tag vorkommen würde, dann hat von denen bald keiner mehr Respekt vor uns!“ „Hätten wir so ein vorsätzliches Fehlverhalten etwa auch noch vor dem entschuldigen sollen?“ „Ich möchte Sie mal sehen, wenn Sie eine Kontrolle mit so einer…“ „Ich hatte mich schon klar genug ausgedrückt, was ich von Ihrem Tonfall halte?“

„Es geht ja auch nur darum, dass wir oft gar nicht wissen, ob die uns verstehen.“ „Und dann kommt der auf die Idee und siezt den auch noch!“ „Die meisten verstehen das ja gar nicht.“ „Da ist dann die Aggression von diesen…“ „Bitte?“ „… also diese Personen, die werden dann sehr schnell aggressiv.“ „Hatten Sie nicht die Möglichkeit, auf die Situation deeskalierend einzuwirken?“ „Wenn der schon mit dem Siezen anfängt, dann will er doch, dass die ganze Sache aus dem Ruder läuft!“ „Man muss doch irgendwo auch mal ein bisschen Ahnung von Ausländern haben!“ „Die kontrollierte Person war aber kein Ausländer.“ „Und wie sollten wir das ohne Kontrolle wissen?“ „Also hellsehen können wir jetzt auch nicht!“

„Der hat dann in die Jackentasche gegriffen.“ „Der Kamerad war also quasi gezwungen, mit der Schusswaffe die Situation abzusichern.“ „Er hat hinterher ausgesagt, er habe nur Ihrer Aufforderung nachkommen wollen, seinen Personalausweis zu zeigen.“ „Da wurde er von einem der Kameraden auch schon sehr professionell abgesichert.“ „Er hat die Person zu Boden gerissen.“ „Das ist üblich, um die anschließende Durchsuchung effizienter zu gestalten.“ „Wenn man jemanden schon als Dieb oder Drogenhändler verdächtigt, kann man sich fast immer sicher sein, dass er auch illegale Waffen mit sich führt.“ „Die muss er weggeschmissen haben.“ „Das Kraftfahrzeug auf dem Parkplatz wurde ja leider nicht mehr durchsucht.“ „Weil es das Gericht nicht mehr für nötig hielt.“ „Ein Grund mehr, dass wir den laufen lassen mussten.“ „Die kontrollierte Person sah nach Aussage Ihres Kameraden gar nicht nach einem Dealer aus.“ „So einen Anzug kriegt man heutzutage schon im Kaufhaus.“ „Für Hartz IV.“ „Oder aus dem Container.“ „Eher aus dem Kaufhaus, da kann man den leichter mitgehen lassen.“ „Leider wurde der angeblich Verdächtige bei Ihrem Versuch einer Festnahme erheblich verletzt.“ „Der Rechtsstaat muss nun mal mit aller Härte durchgesetzt werden.“ „Da wir nicht davon ausgehen können, dass dieser Herr arbeitet, wird da kein volkswirtschaftlicher Schaden entstehen.“ „Ein Tag Krankfeiern ist jetzt auch nicht so wild.“ „Er ist in therapeutischer Behandlung.“ „Ja, das haben wir gerne: illegal einwandern, Kinder Heroin verticken – aber die bösen Deutschen!“ „Diese uniformierte Drecksau hat sich auch noch bei ihm entschuldigt!“ „Ja, das wird dann alles der Staatsanwalt erfahren.“ „Also den Kameraden so in den Rücken fallen…“ „… und unsere Arbeit torpedieren!“ „Da muss man rigoros sein.“ „Ich glaube, wir sind uns einig: so etwas hat in der Polizei nichts zu suchen!“





Durchgreifende Maßnahme

8 04 2021

„… habe man die Gegendemonstration zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit der ganzen Härte des deutschen Rechtsstaates auflösen müssen, da diese nicht gegen die subjektiv begriffenen Einschränkungen des…“

„… zahlreiche Gründe für einen Großrand in einem Gewerbegebiet gebe. Da die Polizei diese während der Notrufmeldung nicht sofort habe bestimmen können, müsse man die Ermittlungen leider auf unbestimmte Zeit an die…“

„… hätten sich Gegendemonstranten nicht aus Gründen gesetzlich gebotenen Infektionsschutzes, sondern nur zum Missbrauch verfassungsmäßig garantierter Grundrechte vermummt, so dass zur Deeskalation nur noch der sofortige Einsatz von Schusswaffen und…“

„… bei mehr als zehn Teilnehmern an einem bewaffneten Raubüberfall immer die Schwierigkeit bestehe, Täter und Opfer auseinander zu halten, so dass die Strafverfolgung bereits am Tatort vor eine erhebliche…“

„… bei Beginn der Kundgebung unter den Polizeikräften noch nicht feststand, ob die linken Grundgesetzbefürworter dieselben Rechte für sich in Anspruch nehmen könnten wie behördlich angemeldete…“

„… dass Täter und Opfer der bereits im Dienst auffällig gewordenen Straftaten, beispielsweise im Bereich des bewaffneten Raubüberfalls mit Geiselnahme, eine einheitliche Maskierung aufweisen würden. Die Polizeitaktik eines nicht auf die einzelne Person zielenden Trommelfeuers, die die gleichmäßig gerichtete Staatsgewalt des…“

„… müsse die Polizei juristisch angemessen die Verhältnismäßigkeit wahren. Im Falle einer Gegendemonstration bedeute dies etwa, dass man die Befolgung des Tragens eines Mundschutzes grundsätzlich als Gesetzesverstoß werte, da sich die Versammlung gegen die ursprüngliche…“

„… zu untersuchen, welchen Versammlungen es um die Verteidigung der Freiheitsrechte gehe und welchen lediglich um die Störung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der Polizei obliege hier ein kriminologisches Erfahrungswissen, das an juristischer Kenntnis über der gerichtlichen…“

„… aber von der Unschuldsvermutung aller Teilnehmer ausgehe. Ein Generalverdacht gegen Bürger mit Demokratiehintergrund sei daher auch als logische Folge einer polizeifeindlichen…“

„… Alkoholkontrollen im Straßenverkehr nicht mehr durchführbar seien. Die steigende Anzahl der alkoholisierten Kraftfahrer sei Symptom für die gesellschaftliche Akzeptanz des Fahrens unter Drogeneinfluss, die die Polizei nicht einfach…“

„… man keine Hinweise gehabe habe, dass sich die Veranstalter einer Coronaleugnerdemonstration nicht an die gerichtlichen Auflagen halten würden. Umso schneller habe man einschreiten müssen, als die Gegendemonstranten sich absichtlich für eine rechtskonforme…“

„… es zu Wohnungseinbrüchen komme. Die juristische Problematik lasse sich nach Ansicht des BKA beheben, wenn ein gesetzliches Verbot, die Wohnungstür zu verschließen, als durchgreifende Maßnahme in den…“

„… mehrere Teilnehmer der Gegenkundgebung bei Körperverletzungen durch Polizisten bewusst nach der Polizei gerufen hätten. Der deutsche Staat könne dies nur als Tötung auf Verlangen auffassen, was für Polizeiangehörige eine schwere moralische und psychische Beanspruchung darstelle, die nicht auch noch durch Ermittlungen der…“

„… könne auch die Abschaffung von Türen die Kriminalstatistik bereinigen. Die innere Sicherheit sei bereits mit einfachen Mitteln, die größtenteils auf der Eigenverantwortung der…“

„… sei ein weitgehend auf Konfliktvermeidung mit der Polizei ausgerichteter Verlauf per se stark verdächtig und müsse deshalb rigide Maßnahmen zur Durchsetzung eines rücksichtslosen…“

„… religiöse Prozessionen wegen fehlender Nähe zu wissenschaftlichen Erkenntnissen als nicht genehmigungsfähige Versammlungen zu werten, was jedoch vor allem in den von Union und Grünen geführten Ländern auf erheblichen…“

„… dass einige Plakate der Stuttgart-21-Demos die Polizei fast zu einem kollektiven Besuch in der psychiatrischen Notfallambulanz geführt habe, da die Beamten nicht gewusst hätten, wie sie ein Ziel, das die Landesregierung im Koalitionsvertrag ausgeschlossen hätte, durch Waffengewalt in die…“

„… absichtlich herbeigeführt worden sei. Die Gegendemonstrantin habe den Schlaganfall wegen ihrer Vorerkrankungen erlitten, in dieser Situation einen Beamten ungefragt um Hilfe zu bitten sei quasi als Einwilligung zu werten, ihr Leiden durch einen gezielten…“

„… ob sich unter den Protestversammlungen möglicherweise Personen befänden, die mit den gerichtlich verfügten Auflagen einverstanden wären und daher auf der falschen Seite laufen würden. Der Rechtsstaat dürfe diese Provokationen auf keinen Fall unter einem…“

„… als Anti-Corona-Demonstration angemeldet worden sei, so dass für die Gegenkundgebung nur der Schluss gelten könne, sie wolle durch die bewusste und organisierte Verteilung der Viren eine schwere staatsgefährdende…“





SAchsen

6 04 2021

„… insgesamt fast 7.000 Schuss Munition aus dem Bestand des sächsischen Landeskriminalamtes abhanden gekommen seien. Der Verlust dieser aus Steuermitteln finanzierten Objekte solle unter Umständen durch eine Untersuchung in…“

„… solle eine Inventur des noch vorhandenen Materials die Zahl der nicht mehr vorhandenen Projektile eingrenzen. Die Behörde zeige sich dabei skeptisch, da ja laufend Munition aus dem Bestand entnommen werde, was zu einem großen Aufwand in den laufenden Ermittlungen des…“

„… ob Kontakte zur rechtsextremen Szene bestanden hätten. Eine Verbindung zu der vom Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern als extrem eingestuften Terrorgruppierung Nordkreuz gelte zwar als gesichert, es könne aber derzeit nicht nachgewiesen werden, ob die Munition im Auftrag der Neonazis gestohlen oder eher zufällig nach Geldzahlungen in den Besitz der…“

„… Mail- und Chatkontakte der Beamten erst noch ausgewertet werden müssten, um eine genaue Zahl zu erhalten. Bisher wolle man nur von etwa 8.000 Schuss ausgehen, die aber nicht einzelnen Personen zugeordnet werden könnten, da sich die Polizisten oft an Sammelbestellungen für die…“

„… sei ein Generalverdacht gegen das LKA nicht gerechtfertigt. Es seien zu keiner Zeit auch Schusswaffen angeboten worden, dies habe man den Kunden selbst überlassen und sie lediglich mit Adressen von Kameraden aus anderen Bereichen der sächsischen…“

„… der interne Vermerk SAchsen nicht auf die Verbindung zu einer gleichnamigen Wehrsportgruppe schließen lasse. Es könne sich bei der Schreibweise auch um einen Fehler der Autokorrektur handeln, der sich innerhalb der Polizeiverwaltung seit einigen Jahren als…“

„… habe man den Beamten empfohlen, sich an die Leitung der Polizeidirektion zu wenden, um im Verdachtsfall von Straftaten die Ermittlungen zu beschleunigen. Die Leitung habe jedoch nicht öffentlich erklärt, dass sie selbst als Verdächtige in diesen Ermittlungen verstrickt sei. Vermutlich sei dies Versäumnis durch personelle Überlastung, den anstrengenden Schichtdienst und eine von linken Volksfeinden provozierte…“

„… nicht immer abgezeichnet werde. Da viele Polizisten im Freistaat ihr Hobby zum Beruf gemacht hätten, sei es normal, dass sie Munition und anderer Bestandteile auch für ihre…“

„… seien etwa 9.500 Schuss gerade in Hinblick auf die Verlastung von Sachsen in andere Länder eine nicht zu vernachlässigende Menge, doch müsse man angesichts der vielen Beamten, denen man die Bildung einer terroristischen Vereinigung sicher beweisen könne, von einer verhältnismäßig kleinen Anzahl an Einzelfällen ausgehen, die erst durch die Verkettung ungünstiger Umstände in der…“

„… noch keine Hinweise auf Verwendung von Munition im Homeoffice existieren würden. Es sei jedoch laut Behördenleitung nicht auszuschließen, dass einzelne Polizeimitglieder sich abends oder am Wochenende Arbeit mit nach Hause nähmen, die sie dann gemeinsam mit…“

„… wisse man derzeit nicht, wie groß das Umfeld der Täter im LKA sei. Deshalb sei auch eine auf etwa 10.600 Schuss korrigierte Anzahl nur ein Schätzwert, der noch keine Rückschlüsse auf ein Problem außerhalb der…“

„… dass mindestens eine Schießübung auf Privatgelände stattgefunden habe. Nach Aussage der Leitung des Landeskriminalamtes habe man jedoch kein öffentliches Grundstück mit Munition kontaminieren wollen, da dies wieder kostspielige Säuberungsarbeiten durch das sächsische…“

„… ob ein Teil der ca. 12.000 Projektile als Werbegeschenk an rechtsextremistische Gruppen verteilt worden sei. Dies sei als Marketingidee aber so schlüssig und zielführend, dass kein sächsischer Beamter jemals auf die Idee käme, es auch zu…“

„… sei es nicht notwendig, einsatztaktische Einzelheiten vor Mitgliedern verfassungsfeindlicher Organisationen geheim zu halten. Da in der Regel gemeinsame Chatgruppen verwendet würden, könne man sich diese Sicherheitsschritte auch…“

„… dass eine Gesamtinventur der gestohlenen Munition im LKA notwendig sei. IM Wöller habe in diesem Zusammenhang jedoch angekündigt, erst eine endgültige Schätzung aller entwendeten Materialien abzuwarten, da man vorher nicht genau sagen könne, bei wie vielen Patronen es sich um gestohlenes…“

„… von der unterschlagenen Munition etwa 13.500 Schuss sichergestellt werden konnten, was nach Schätzung der ehemaligen Abteilungsleiter jedoch nur etwas mehr als die Hälfte der…“

„… werde die sächsische Polizei die betroffenen Einheiten nach Abschluss interner Ermittlungen neu aufbauen. Neben der Rekrutierung erfahrener Kräfte aus den eigenen Reihen setze man auf die Hilfe des LKA in Mecklenburg-Vorpommern, um eine möglichst einheitliche, ideologisch gefestigte Truppe für den…“





Defensives Handeln

23 03 2021

„Wir wussten nicht genau, ob es sich um eine strafbare Handlung handeln würde, deshalb haben wir erstmal nicht gehandelt. Der Banküberfall war ja vorher nicht beim Gericht angemeldet worden, deshalb mussten wir erstmal davon ausgehen, dass er auch nicht erlaubt gewesen sein kann, und dann haben wir uns natürlich rausgehalten, bevor wir da irgendwas falsch machen. Also als Polizei.

Offiziell haben wir von dem Überfall erst etwas erfahren, als wir eine Einsatzmeldung erhalten haben. Einige Kameraden hatten aber vorher schon das Radio an auf der Wache, also konnten wir uns bereits eine Meinung bilden, wie wir das spätere Lagebild beurteilen können. Da war zum Beispiel auch schon von Schusswaffen die Rede, was zur Folge hatte, dass wir alle total aufgeregt waren, weil so ein Fall eine besonders umsichtige und genaue Vorbereitung braucht und wir das seit der Polizeiausbildung nicht mehr hatten. Also einen Banküberfall. Wobei der da auch nur theoretisch durchgenommen wurde.

Die Einsatzleitung hat uns dahin gehend in Kenntnis gesetzt, dass wir Kenntnis erhielten von einem Banküberfall, bei dem eine Bank überfallen wurde in der Innenstadt mit mehreren Geiseln. Also die Geiseln beim Banküberfall, nicht in der Stadt, das macht ja sonst auch gar keinen Sinn. Bis zu dem Augenblick wussten wir aber gar nicht, worum es sich handelt, deshalb sind wird dann präventiv in die Stadt gefahren, haben den Einsatz begonnen und abgewartet, bis die Einsatzleitung in Kenntnis gesetzt worden ist, worum es sich handelt. Wir konnten das ja leider nicht tun, wir waren schon vor Ort und mussten den Banküberfall verhindern, auch wenn die Geiselnahme sich bereits in Stattfindung befand. Die haben mit der Straftat, als solche muss das ja gewertet werden, schon vor uns angefangen, was uns sofort sagte: das muss eine Straftat sein, denn die Polizei war ja vorher nicht informiert. Das nennt man kriminalisierte Erfahrung, nein, anders: kriminelle, kriminalistische Erfahrung nennt man das. Wir haben da sehr viel Erfahrung in unseren Reihen, insbesondere in Bezug auf Straftaten.

Vermutlich hätte ein Gericht diesen Überfall, auch wenn es ohne die Geiselnahme gewesen wäre, weil das ja zu der Zeit gar nicht feststand, ob es sich um eine Geiselnahme handelte, vermutlich wäre das von einem Gericht sogar untersagt worden. Wir haben während des Einsatzes keine Anträge auf Geiselnahme oder bewaffneten Raubüberfall von der Einsatzleitung gezeigt bekommen, und ich weiß jetzt nicht, ob die Einsatzleitung jemals diese Anträge gesehen hat, deshalb konnten wir da als Polizei gar nichts machen. Allerdings hatten wir eine unklare Rechtslage, deshalb durften wir als Polizei zwar einschreiten, es gar aber gewisse Komplikationen. Einer der Bankräuber, also der mutmaßlichen Bankräuber trug zu dem Zeitpunkt eine ganz ordentliche Hose – um diese Jahreszeit muss man auch eine Hose tragen, es wird sonst schnell empfindlich kühl, vor allem untenrum – und machte auf uns keinen gewalttätigen Eindruck. Wir gewannen nach kurzer Beobachtung des Täters auch den Eindruck, dass er logisch und überlegt an die Sache herangeht. So diente die Hose etwa auch dazu, eine weitere Schusswaffe mitzuführen. Da wussten wir, dass nur defensives Handeln zum Erfolg führen würde.

Natürlich waren die Passanten sehr störend, weshalb wir sie auch schnell in die Durchführung des Einsatzes einbezogen uns verprügelt werden mussten. Da wir davon ausgehen durften, dass die Passanten, teilweise unmittelbare Anwohner der überfallenen Bank oder gerade zufällig auf der Straße, sich auf keinen Fall mit dieser mutmaßlich gesetzeswidrigen Straftat einverstanden erklären würden, hatten wir eine Problematik. Es war nicht hinreichend klar, dass der Banküberfall gerichtlich verboten war, die Passanten waren in der Wertung der Tat eindeutig auf der Gegenseite. Wir mussten uns für unmittelbare Zwangsmaßnahmen gegen die Personen aussprechen, die im Falle des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zum Glück auch die Handgranate als polizeiliche Dienstbewaffnung zulassen. Da darf man als Polizei sich nicht mal eben auf der Nase herumtanzen lassen, was meinen Sie denn, wenn einem da ein Passant plötzlich in die Quere kommt, das kostet ja auch alles Zeit. Und wenn Sie dann noch die Kameraden in die Nebenstraßen schicken müssen, damit die einen Passanten finden, dann dauert so ein Einsatz ja ewig.

Das lag natürlich auch an der personellen Unterbesetzung, wir waren achtzig Beamte, aber wir wussten bis zum Schluss gar nicht, worum es ging, deshalb mussten wir einfach handeln. Am Ende hat sich dann allerdings herausgestellt, dass die Einsatzleitung den Einsatz gar nicht richtig geleitet hat, weshalb wir jetzt nicht genau wissen, woran es eigentlich lag. Wir konnten uns nicht einmal vorschriftsgemäß gegen die Vorschriften hinwegsetzen, weil wir den Eindruck hatten, dass die Täter die Vorschriften auch nicht eingehalten haben. Das hat uns leider keiner gesagt, deshalb ist das hier nicht erwartungsgemäß abgelaufen. Wir als Polizei fühlen uns auch ein bisschen allein gelassen, schließlich müssen wir doch dafür sorgen, dass die Bürger nicht mehr in Gefahr kommen, als wir es für nötig halten. Dafür wird man schließlich Polizist. Wir können den Bürgern ja kein Recht fertigen, da sehe ich uns auch nicht unter Rechtfertigungsdruck. Und wenn die Gerichte sich so widersprüchlich mit uns beschäftigen – müssen wir denn jetzt für alles gerade stehen?“





Mitschuld

24 09 2020

„… sich auch zahlreiche andere Beamte aus dem nordrhein-westfälischen Polizeiapparat gemeldet hätten, da sie selbst oft das Fehlverhalten anderer Kollegen erleben würden. Bevor man das Ausmaß der Anschuldigungen abschätzen könne, wolle man jedoch keine vorschnellen…“

„… dass das genannte Verhalten der Polizisten verboten sei und deshalb gar nicht vorkomme. Das Bundesinnenministerium werde auch jetzt keine Untersuchungen zulassen, da es keine erkennbare Grundlage für einen…“

„… auch Beweise aus Chatgruppen mitgeliefert haben sollen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft werte dies als besonders schweren Vertrauensbruch, der einmal mehr eine rote Linie überschreite. Die Antwort könne jetzt nicht mehr in einer einfachen juristischen Auseinandersetzung stehen, sondern werde mit der vollen Härte des…“

„… nicht strukturell rechtsextrem sei. Selbst wenn 100% der Polizisten eine rechtsextreme Gesinnung vertreten würden, so Reul, sei dies stets eine Anhäufung persönlicher Einzelfälle, die aber definitionsgemäß nie an den Strukturen von Polizei oder…“

„… derzeit prüfen lasse, ob der einschlägige Straftatbestand der Volksverhetzung überhaupt noch im Strafgesetzbuch aufgeführt werden müsse. Da Seehofer wisse, dass es sich um eine strafbewehrte und deshalb verbotene Handlung handle, könne und dürfe diese nicht verboten werden, da sie schon verboten sei. Eine Abschaffung des Verbots sei in dieser Legislaturperiode sicher noch zu…“

„… seien keine Videoaufnahmen von den Straftaten geliefert worden, weshalb die Polizei in NRW die Anschuldigungen nicht ernst nehme. Sollten diese Aufzeichnungen jedoch noch in der Öffentlichkeit gezeigt werden, werde die Polizei in NRW dies natürlich umgehend als Verstoß gegen die Vertraulichkeit des eigenen…“

„… Strafanzeige gegen alle Polizisten erstatte, die sich durch Beschuldigungen gegenüber anderen Beamten geäußert hätten. Das Landesministerium des Innern begrüße jede Aufdeckung einer Straftat, müsse aber aus juristischen Gründen annehmen, dass diese bei einer Anschuldigung gegen die Polizei ausschließlich aus niederen Beweggründen oder einer anderen staatsfeindlichen…“

„… habe Reul bereits im Vorfeld der neuen Anschuldigungen die Befürchtung geäußert, dass es weitaus mehr Straftaten in der Polizei gebe als bisher angenommen. Da sich dieses nun als richtig herausgestellt habe, gehe die Landesregierung von einer zuverlässigen Prognose aus, die das Vertrauen der Menschen in die Politik stärke und sich damit auch positiv auf die Polizei und ihre…“

„… teilweise in Chatgruppen, teilweise in der Polizeiausbildung vorgefallen seien. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sehe hier bisher nur opferlose Straftaten, die folglich nicht wirklich verboten seien und deren Anschuldigung daher bereits als reiner Racheakt gelten müsse, der mit entschiedener…“

„… dass es sich dabei um einen juristischen Verbotsirrtum handle. Seehofer wisse es jedoch besser, da er kein Jurist sei, und habe daher die Strafanzeige gegen die Polizisten, die ihrerseits Strafanzeigen gegen Straftaten, die jedoch verboten und deshalb gar keine strafbaren…“

„… aber kein Problem darin sehe, dass die Polizisten mit legalen Schusswaffen ausgerüstet seien. Das Tragen einer Waffe sei für Reul mit einem besonderen Verantwortungsgefühl verbunden, was letztlich positive Auswirkungen auf die politische Einstellung der Beamten haben könne, da sie sich so weniger von Linken und Ausländern bedroht fühlen und sich…“

„… würden sich alle Beamten mitschuldig machen, die sich nicht ausdrücklich gegen rassistische Verfehlungen anderer Polizisten wenden würden. Seehofer habe dies als gefährliche Einzelmeinung bezeichnet, da es keinen Paragrafen für Mitschuld im Strafgesetzbuch gebe. Auch dies sei eine falsche Einschätzung, die es nicht geben dürfe, die man deshalb verbieten und unter…“

„… objektive Kriterien für die Definition von Polizeigewalt fordere. Die Landespolizei sehe zum Beispiel bei einer theoretischen Diskussion in einer Chatgruppe, wo und wie Konzentrationslager für Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens zu errichten seien, noch keine nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbarende Meinung, die durch die verfassungsmäßige Freiheit des…“

„… wolle die Deutsche Polizeigewerkschaft in Zukunft darauf achten, mehr Farbige, Muslime und Asylbetrüger im Vorfeld solcher PR-Aktionen zu kontrollieren. Wendt sei der Ansicht, so verringere sich die Anzahl der möglichen Zeugen, die aus Hass auf die deutsche Rasse die Polizei gezielt in Misskredit und damit ihr Aufenthaltsrecht in der…“

„… sehe der Bundesinnenminister keinen Grund, rechtsextremistische Vorfälle im Lande Nordrhein-Westfalen durch nationale Ermittlungen zu untersuchen. Vielmehr müsse man mit der zu liberalen Grundhaltung gegenüber Scheinasylanten, Linksextremisten und anderen Volksfeinden aufhören, die diese Frustration bei den Polizisten ausgelöst und im Laufe der Jahre noch erheblich…“

„… vertrete Reul die These, es könne sich nicht um mehrere hundert bis tausend Beamte in NRW handeln, sondern höchstens um ein einziges bundesweit organisiertes Netzwerk, das darum auch gar nicht so viel Aufmerksamkeit in Medien und…“





Gezielte Unterwanderung

21 09 2020

„Wir haben hier hart durchgegriffen. Wir haben mit der ganzen Härte des Gesetzes Maßnahmen und mit aller Entschiedenheit Konsequenzen gezogen, um diese Entwicklung zu stoppen. Wir haben den betreffenden Beamten unmissverständlich klar gemacht, dass wir Rechtsradikalismus echt nicht so gut finden.

Unser Problem ist ja derzeit, dass wir gar nicht so schnell auf die vielen Einzelfälle reagieren können, wie das in der Presse bekannt wird. Das ist eine ganz furchtbare Verantwortungslosigkeit, die wir notfalls auch mit juristischen Mitteln bekämpfen werden, wenn wir sehen, dass hier rote Linien überschritten werden. Dass es Pressefreiheit gibt, heißt noch lange nicht, dass man die auch ausnutzen muss. Sonst werden wir auch mal andere Saiten aufziehen.

Der Polizeiberuf ist ja an sich schon sehr stressig und potenziell auch gefährlich. Deshalb wird es auch immer Polizisten geben, die unter der Belastung einer gewissen Situation nicht mehr angemessen reagieren und psychologische Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Da gibt es manche, die zum ersten Mal bei einer rassistisch motivierten Personenkontrolle jemanden zusammenschlagen und dann erschrocken sind, dass man sich dabei ganz schön die Hände verletzen kann. Über solche Dinge kann man in der Öffentlichkeit gar nicht so richtig offen sprechen, da es dem Bild widerspricht, das die Öffentlichkeit von der Polizei hat.

Außerdem ist es auch menschlich erklärbar, dass Polizisten immer mal wieder die Hand ausrutscht. Die sind den ganzen Tag von potenziellen Mördern und Terroristen umgeben. Sie müssen sich nur vor Augen halten, dass jede Person, die keine Uniform trägt, eine Gefahr für die Bevölkerung sein könnte. Als guter Staatsbürger sollte man doch in einen Polizisten erst einmal uneingeschränktes Vertrauen haben, nicht wahr? Deshalb gehen wir da auch mit gutem Beispiel voran und erlauben nicht, dass das uneingeschränkte Vertrauen in unsere Kameraden durch diese Flut von Einzelfällen in ein schlechtes Licht gerückt wird. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat, in dem es einen Minderheitenschutz gibt, den auch wir für uns in Anspruch nehmen.

Deshalb ist es ja auch gut, dass Herr Seehofer sich bei einer Untersuchung über Rassismus in Deutschland nicht auf die Polizei beschränken will. Es steht doch außer Frage, dass die Polizei als Teil der Bevölkerung sich nicht wesentlich von deren politischer Überzeugung unterscheiden kann, wenn wir gesellschaftlich repräsentativ sein wollen. Und Sie würden es doch auch nicht beruhigend finden, wenn wir wie der restliche linksgrüne Mainstream Deutschland zu einem kommunistischen Paradies für die Asylindustrie machen. Wir erwarten hier viel mehr Unterstützung durch die Innenminister, sonst können wir mit unserer Rolle als Schützer der öffentlichen Ordnung nicht mehr wahrnehmen. Wir sind schließlich auch Vorbilder.

Als Polizist ist man heutzutage vor allem durch den technischen Fortschritt bedroht. Wir sehen das nicht als Verschwörungstheorie, aber es ist doch merkwürdig, dass man Polizisten, die das Internet benutzen, durch Spuren im Internet überführt werden, während die Politik noch immer eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verhindert. Oder nehmen Sie die Videoüberwachung. Erst werden Polizisten durch Überwachungskameras ersetzt, jetzt laufen ständig irgendwelche Kameras mit, die Straftaten im Dienst dokumentieren. Die Politik will uns mit Schulterkameras ausrüsten, offiziell zur Beweissicherung bei Straftaten. Merken Sie nicht, was hier gespielt wird? So viele Einzelfälle, weil immer irgendwer irgendwelche Spuren hinterlässt? Ist das nicht auffällig, falls man es nicht als gezielte Unterwanderung durch linke Spitzel bezeichnen will?

Und man muss das auch im internationalen Kontext sehen, sonst kommt es leicht zu groben Verzerrungen. In den Vereinigten Staaten zum Beispiel ist die Situation sehr viel angespannter, da erleben Sie wirklich ein Durchgreifen, das für uns in Deutschland schon fast zu hart erscheint, auch wenn es dort natürlich auch um die Durchsetzung von Recht und Gesetz geht. Man kann immer über die Verhältnismäßigkeit diskutieren, das gestehen wir Ihnen zu. Aber auf der anderen Seite hat die Polizei die volle Rückendeckung der Regierung. Da hören Sie nicht ständig Minister, die sich dafür entschuldigen, dass sie der Polizei misstrauen. Das sollte man hier deutlicher in den Fokus rücken.

Es wird auch viel zu wenig über Gewalt gegen Polizisten geredet. Dazu zählt zum Beispiel auch die Dauerbelastung durch gesellschaftliches Misstrauen und eine drohende Traumatisierung, die bei Gewalttaten auftritt. Polizisten müssen bei den geringsten Regelverstößen bereits mit schweren Sanktionen rechnen, mit der Entfernung aus dem Beamtenapparat oder mit dem Verlust aller Pensionsansprüche. Das sind alles Dinge, die einem außerhalb der Polizei nie drohen würden. Hier wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen, und das ist für uns nicht weiter hinnehmbar. Das muss sich ändern, und wir können nicht versprechen, dass wir unser Gewaltmonopol einfach so einschränken lassen von einer Politik, die sich so offensichtlich gegen uns in Stellung bringen lässt von einer Lobby aus linksradikalen Aktivisten, die ständig mit dem Grundgesetz ankommen. Das wird Konsequenzen haben, auch wenn das für uns als Polizei sicher Neuland ist. Denken Sie immer daran: das Gesetz ist immer auf unserer Seite.“