Gernulf Olzheimer kommentiert (DCLXVI): Der Rechtsstaat

2 06 2023
Gernulf Olzheimer

Gernulf Olzheimer

Mein Name ist Gernulf Olzheimer und dies ist das Weblog aus dem Land der Bekloppten und Bescheuerten.

Wenn konservative Politiker gleich welcher Couleur oder intellektuellen Fallhöhe nachts wach liegen und sich fürchten, dass diese verdammte Wirklichkeit ihnen alles versaut, denken sie an den von allen Innen- und Rechtsschreihälsen ausgiebig zitierten Kanzler, der da einst im Vollbesitz seiner philosophischen Verstandesleistung ausführte, der Rechtsstaat habe nicht zu siegen, er habe auch nicht zu verlieren, sondern er habe zu existieren. Meist weinen sie sich dann in den Schlaf, denn sie wissen: Helmut Schmidt hatte recht. So unangenehm diese Erkenntnis war, so selten folgt aus ihr ein Gewinn an Einsicht oder gar Vernunft, vom Handeln einmal ganz abgesehen. Noch immer suppt Gerede aus der politischen, vornehmlich der herrschenden Klasse, die diesen Rechtsstaat als schimmernde Wehr gegen alles Übel dieser Welt in Stellung bringen, gerne gegen die schrecklichsten Verbrechen, etwa dann, wenn sich böse Menschen vorsätzlich da aufhalten, wo sie nicht geboren wurden. Unerbittlich ist er, dieser ominöse Rechtsstaat.

Und fort geifert es aus der leichten Krawallerie, die ihr populistisches Getöse, wann immer es von der Kanzel keift oder im Wahlkampf den Bodensatz einsammelt, mit der Kultivierung der Demokratie in der Tragweite ihrer Legitimation verwechseln – das verzweifelte Geschrei nach immer härteren Strafen, nach drakonischen Maßnahmen seitens einer nicht zur Rechenschaft gezogenen Polizei, die ja niemals Straftaten begehen würde, die schließlich verboten seien, kurz: das ganze Umbasteln pathologischer Rachsucht gegen Kriminelle ist nicht mehr als das Law-and-Order-Geschwiemel, das Angst, Zweifel und Verunsicherung der Bevölkerung braucht, um ein bisschen politisches Profil hinzudengeln. Stets erklärt die rechte Rotte allem den Krieg, obwohl es empirisch erwiesen ist, dass schärfere Strafen kein Verbrechen verhindern, prominent in Staaten, die mit legalen Schusswaffen zahllose Massenmorde dulden, trotz Todesstrafe.

Wie im Krieg gegen Drogen, der an sich nur ein Krieg gegen Suchtkranke ist, hämmern sich die Deppen beharrlich den Schädel an die Wand, lallen von ‚Auge um Auge‘ und meinen nur das falsch verstandene Prinzip des Rechtsausgleichs, der zum christlich wütenden Vergeltungsprinzip wurde, das die Gewalt immer schön am Köcheln hält. Es ist ein Auge um ein Auge, so bereits im Codex Hammurapi, im Exodus und im Zwölftafelgesetz. Wer Auge um Auge um Auge zu rächen sucht, blendet zielgerichtet schließlich die ganze Menschheit, wer für ein erschlagenes Vieh dem Täter eins tötet, gleicht den Rechtszustand aus, nur nicht den Schaden.

Nur ist dieser ominöse Rechtsstaat, der als Monstranz die Härte vor sich herträgt, erstens gekennzeichnet durch konstitutionelle Bindung an Recht und Gesetz, an Law and Order, und zweitens der Schutz eben der Bürger vor einem Staat, der willkürlich oder ohne das Gebot des Maßhaltens bei allem staatlichen Handeln Gerechtigkeit garantiert und die in der Verfassung festgeschriebenen Bürgerrechte – allesamt Abwehrrechte gegen den übergriffigen Staat, der da meint, er müsse das Recht in seine Hände nehmen, weil der Bürger es sonst ausnutzt und dem Staat auf der Nase herumtanzt. Ein seltsamer Zirkelschluss, wenn man bedenkt, dass der Staat eben aus diesen Bürgern besteht. Absurder wird es, wenn dies Konglomerat aus Subjekt-Objekt-Verkehrung und Opferrolle die geistig-moralischen Wände hochzugehen droht: der soi-disant Staat fuchtelt mit dem Säbel und will mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen, was er vor einer gerichtlichen Prüfung als falsch erkannt hat. Ohne die Verhältnismäßigkeit zu prüfen wählt er die Kanone, um Spatzen zu eliminieren. Für dies Konstrukt gibt es keinen Handlungsspielraum, kein Strafrahmen ist vorhanden, die Gerechtigkeit als das Maß der Differenzierung von Schuld und Strafe verduftet, wo der preußische Polizeistaat durchs Gebälk spukt. Wir sind so kurz vor dem Naturrecht, das die Dominanz des Stärkeren rechtfertigt, der ja nicht siegen müsste, wäre er nicht stärker. Dünnsinn von und für Idioten? Ach was, diese Regierung hat auch schon Rechtssicherheit geschaffen mit der Formel, Cannabis sei verboten, weil es illegal ist. Das ist der Sekundenschlaf der Vernunft, wenn ein Minister vom Grundrechtsmissbrauch spricht – man sollte lustbetont alttestamentarisch überlieferte Körperstrafen an denen ausprobieren, die derartigen Sums in ihr ungewaschenes Maul nehmen.

Summum ius summa iniuria. Mit dem Recht wird oft die höchste Böswilligkeit kodifiziert, hier aber durch die Verkehrung der Perspektive. Ist der Rechtsstaat durch die Regierung in Geiselhaft genommen, bleibt ja nur noch der Sozialstaat, der folgerichtig von den Bürgern geschreddert wird, die in Eigenverantwortung handeln. Den Klimaschutz verschlampen die Wähler, sagen die neoliberalen Arschgeigen. Es muss demokratisch aussehen, aber sie müssen alles in der Hand haben.

Il y’avait des juges à Berlin.





Missbrauch der strafrechtlichen Mittel

14 11 2022

„… sich als rechtlich klarer Fall erwiesen habe. Karlsruhe sei zu dem Urteil gekommen, dass die fossile Brennstoffindustrie, die Energieerzeuger sowie weite Teile der Automobilbauer und ihrer Lobbyisten als terroristische Vereinigung eingestuft werden müssten, die geeignet sei, den Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland in der…“

„… nicht hinnehmbar sei. Buschmann habe ein vollkommen anderes Rechtsverständnis und werde dies als Bundesjustizminister auch mit mehreren handwerklich sehr gut gemachten Gesetzen gegen die Klimaaktivisten, die kein Verständnis für die Sorgen und Nöte der börsennotierten…“

„… seine Strafanzeige gegen die Bundesverfassungsrichter als erfolglosen Versuch erkannt habe. Einerseits sei der von Dobrindt genannte Straftatbestand des Volksverrats nicht in der Strafrechtslehre bekannt, andererseits stelle sein Aufruf an die Bayerische Landesregierung, sämtliche Bundesgesetze ab sofort nicht mehr zu befolgen, einen tatsächlichen Verstoß gegen die…“

„… werte das Gericht die Vernichtung des kulturellen Erbes eines Volkes zur Durchsetzung einer menschenverachtenden Ideologie als Akt des Terrorismus. Der Abriss des Immerather Doms St. Lambertus sei nicht weniger als die Sprengung der Buddha-Statuen von Bamiyan ein Verbrechen, das geeignet sei, Furcht und Schrecken innerhalb und außerhalb der Landesgrenzen des…“

„… insofern umsetzbar sei, dass sich präventive Haft beim Verdacht der Planung und Durchführung schwerer staatsgefährdender Straftaten ansetzen lasse. Die Ankündigung Söders, auch weiterhin Repressalien gegen Jugendliche zu erwirken, die im Widerspruch zur Parteilinie der Christsozialen stünden, sei daher als strafrechtlich eindeutige…“

„… gebe es in der Justizgeschichte nach 1945 Belege für den Missbrauch der strafrechtlichen Mittel gegen Andersdenkende. Da die Union auf Bundesebene nicht an der Regierung beteiligt seien, dürfe man zur Brauchtumspflege erwarten, dass diese als kriminelle Vereinigungen im Sinne des…“

„… sich nicht relativieren lasse. So dürfe man Subventionierung klimaschädlicher Technologien bei gleichzeitiger Verhinderung von nachhaltiger Energieerzeugung nicht gegen Sonntagsfahrverbot für ausländische Lastkraftwagen aufwiegen, wie auch die besonders schwere Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft nicht dadurch aufgewogen werde, wenn man deutschstämmigen Senioren ihre Einkaufstaschen bis ins dritte Stockwerk ihrer…“

„… öfter zu Gewalt gegen Demonstrierende aufgerufen habe, zuletzt mit der Mutmaßung, es werde nicht mehr lange dauern, bis Autofahrer die Teilnehmer einer Sitzblockade überrollen würden. Das zeitnahe Verbot von BILD und Welt als kriminelle Vereinigungen sei insbesondere durch ihre ständige Unterstützung von Verbrechen gegen die…“

„… die Störung des Individualverkehrs eine größere Gefahr darstelle als eine Politik, die Gewalt gegen Minderheiten legitimiere. Werde eine Anstiftung zu schweren Straftaten nicht eindeutig bewiesen, habe die Justiz laut Buschmann keine Handhabe, sich gegen eine staatlich organisierte…“

„… sich in die Diskussion eingeschaltet habe. Wer Gesetze breche, so der Bundeskanzler, müsse im Rechtsstaat Deutschland selbstverständlich mit einer tat- und schuldangemessenen Bestrafung rechen, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Unklar sei in diesem Zusammenhang geblieben, ob Scholz dies lediglich für andere Bürger als selbstverständlich ansehe oder ob er auch für seine bisherigen Handlungen in der…“

„… lehne Buschmann ganz entschieden ab, da er selbst gesetzgeberische Befugnisse habe. Eine Regierung, die selbst Gesetze erlasse, könne diese nicht gleichzeitig brechen, woraus sich für ihn ein logischer Widerspruch in der…“

„… auch betont habe, dass die Beförderung des Klimawandels durch eine verfehlte Politik nicht nur gefährlich für den Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland sei, sondern auch in erheblichem Maße einen Eingriff in die territoriale Integrität anderer Staaten, die durch eine Auslöschung ihrer…“

„… in weiteren Gesichtspunkten verwirklicht werde. Die Organe des Springer-Konzerns würden sich durch Anwerbung neuer Sympathisanten für ihre Organisation strafbar machen, was trotz sinkender Verkäufe und einer stagnierenden Zahl von Abonnements in eine eindeutige…“

„… im Gegenteil die Pflicht habe, auch die Überlebensfähigkeit anderer Völker in ihren Staatsgebieten zu sichern oder zumindest diese nicht durch Unterlassen zu gefährden. Es sei daher in weiteren Verfahren etwa vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu klären, ob bei der derzeitigen Klimapolitik ein Akt der kriegerischen Aggression gegen Nationen vorliege, die in der Folge dieser…“

„… sich der Unionsexperte für internationales Seehandels-, Arzthaftungs- und Strafrecht mit dem Urteil befasst habe. Spahn sehe die Klimaaktivisten als Terroristen, da diese ihre Taten ohne Hinsicht auf konkrete Opfer planen würden. Die Unterstützer der Wirtschaft, hätten durch selbstlose Tätigkeit jedoch immer das gesamte Volk unter besonderer Berücksichtigung einiger Boykotthetzer im…“

„… dass zunächst eine signifikante Anzahl an Strafverschärfungen vorgenommen werden müsse. Buschmann könne zwar noch nicht abschätzen, wer in welcher Weise von den Folgen betroffen sein werde, es könne aber für die öffentliche Meinung durch eine Steigerung der Gesetzesverstöße zu einer eindeutigen…“





Verdachtsunabhängige Aufklärung

6 08 2020

„… keine Notwendigkeit bestehe, den Umgang mit Listen gesetzlich zu regeln. Solange es eine erhöhte Infektionsgefahr gebe, müsse allerdings jeder Gast seine persönlichen Daten in einer…“

„… den Zweck einer Gästeliste immer da zu ändern, wo sich ein Ermittlungsinteresse abzeichne. Dies wolle die Polizei jedoch im Einzelfall bewerten und sehe ebenfalls kein gesetzliches…“

„… sehe das Justizministerium die Problematik, dass die Polizei nur durch Landesrecht auf die Listen zugreifen könne, während strafrechtliche Ermittlungen durch Bundesrecht bestimmt seien. Ein Gesetzesentwurf könne jedoch frühestens 2028, eventuell auch erst im…“

„… es einen präventiven Abgleich geben müsse. Seehofer schlage eine sofortige Vernehmung aller Restaurantbesucher beim Verlassen des Lokals vor, um verdachtsunabhängig Straftaten aufklären zu können, auch wenn diese nicht stattgefunden hätten. Durch diesen Schnelltest erhöhe sich die Quote der erfolgreich aufgeklärten…“

„… zunächst eine standardisierte Gästeliste nach DIN-Norm verwendet werden müsse. Da das Wirtschaftsministerium noch 12,5 Milliarden Euro zur Rettung der Gastronomie vor den Folgen der Pandemie zur Verfügung habe, werde sich die Bundesregierung mit einem zweckgebundenen einmaligen Zuschuss in Höhe von…“

„… dass der Deutsche Anwaltsverein bereits ein Verbot der Datennutzung als notwendig erachtet habe. Die Deutsche Polizeigewerkschaft lehne dies ab, da andererseits Anwälte sich auch durch die Akteneinsicht im Strafprozess einen Vorteil vor der Ermittlungsarbeit der…“

„… werde der Polizei durch zu viele Gesetze ihre Arbeit ohnehin stark erschwert. Herrmann sehe die Gefahr, dass durch zahlreiche neue Gesetze, die die Beamten wegen ihrer vielen Überstunden gar nicht zeitnah lesen könnten, sich auch die Menge der Gesetzesübertretungen exorbitant…“

„… die Listen nicht verwendet würden, weil dies eine Straftat im Amt darstelle und daher von der Polizei gar nicht gemacht werde. Seehofer habe sich mit dem…“

„… dass Spahn darauf bestehe, die Listen nur durch die Gesundheitsämter freigeben zu lassen, so dass im Falle strafrechtlicher Ermittlungen zunächst eine hausärztliche Untersuchung, die aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen…“

„… befürchte die Polizei nicht nur Mehrarbeit, sondern auch ein erhöhtes Infektionsrisiko. Für Wendt sei dies ein von der linksradikalen Merkel-Diktatur eingefädeltes Verbrechen, um Polizisten in Lebensgefahr zu…“

„… halte Seehofer die Verwendung der Gästelisten bei der Verbrechensaufklärung für nicht erforderlich, wolle aber aus präventiven Gründen die Mindestaufbewahrungspflicht von vier Wochen auf bis zu zwei…“

„… seien die rechtlichen Voraussetzungen sehr komplex, wenn der Restaurantbesuch nur noch mit der Corona-Warnapp gestattet werden solle. Spahn sehe außerdem technische Schwierigkeiten, wenn eine Online-Liste vor Ort ausgedruckt und…“

„… nicht für jede Ermittlung eingesetzt werden dürfe. So dürfe man Bestechlichkeit von Politikern, uneidliche Falschaussage oder andere Bagatelldelikte wie etwa das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nicht durch zufällig gefundene Adresslisten…“

„… dürfe eine Gästeliste ohnehin nur auf richterlichen Beschluss ausgewertet werden. Dies stelle eine hohe Hürde dar und werde pro Jahr nur wenige hunderttausend Male bei…“

„… sei den Ermittlungsbehörden überhaupt kein Verstoß gegen den Datenschutz vorzuwerfen, da der Missbrauch nicht durch die Bundesregierung verboten werde und demnach rechtlich gar nicht als missbräuchliche Verwendung von…“

„… es um Delikte im öffentlichen Raum gehe, bei denen die traditionell in Deutschland verbreitete Belastungsfreunde zur Aufklärung genutzt werden solle. Die Polizei setze auf die Listen, um besonders schwere Fälle von Falschparken oder die…“

„… als Gewohnheitsrecht betrachtet werde. Da es den Ermittlungserfolg erhöhe, wie dies auch im Falle von Quellen-TKÜ oder Racial Profiling öfter vorkomme, könne eine Zweckänderung gar nicht illegal sein, da sich dadurch das subjektive Sicherheitsgefühl – in diesem Fall der subjektive Eindruck der Polizei bei den…“

„… in besonderen Fällen auf die Auswertung der Listen verzichten wolle, wenn sich Personen des öffentlichen, insbesondere des politischen Lebens in Gaststätten aufhalten würden. Das Recht auf Schutz der Privatsphäre sei selbstverständlich hier viel höher zu…“

„… würden die Polizeibehörden es begrüßen, wenn die Gastronomiebetriebe die Adresslisten auch ermittlungsunabhängig tagesaktuell an die Dienststellen abliefern würden. Im Gegenzug werde man bei Gesetzesverstößen, beispielsweise im Bereich des Infektionsschutzes, gerne ein Auge zudrücken und den Betreibern noch einmal die…“

„… eine Straftat vorliege, wenn Gäste nicht die korrekten Namen, Adressen und Telefonnummern in die Listen eintragen würden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft habe zur Strafverfolgung in diesen Fällen gefordert, eine Zweitliste auszugeben, in der die korrekten Daten eingetragen werden müssten, um dann auf richterliche Anordnung eine Ermittlung wegen vorsätzlicher und…“





Gernulf Olzheimer kommentiert (CDXVI): Der Rechtsstaat in Anscheinsgefahr

1 06 2018
Gernulf Olzheimer

Gernulf Olzheimer

Mein Name ist Gernulf Olzheimer und dies ist das Weblog aus dem Land der Bekloppten und Bescheuerten.

Und auf einmal war er doch da. Rrt war höchst unschön mit dem Holzfeuer konfrontiert gewesen, er sah aus, wie man sich den schwarzen Mann nur vorstellen konnte. Die Dummdödel unter den Zweibeinern, und das waren in diesem Abschnitt der Hominisation nicht eben wenige, erkannten ihn nicht an seinem markanten Kinn, sie sahen das Offenbare: der Mann war schwarz. Für den unteren Rand der messbaren Intelligenz, der heute trotzdem wählt, kaum Steuern bezahlt, aber trotzdem mit seinem Kraftfahrzeug unbescholtene Bürger in Bedrängnis bringen darf, wäre das schon genug. Nur hatten die prähistorischen Rotzlöffel eben noch keine Mistgabeln, Brandsätze wussten sie auch nicht zu bauen, es blieb ihnen also nichts übrig, als den Schwager zu verprügeln und dabei zu merken, dass es sich um nähere Verwandte handelt. Die Erkenntnis kam spät, dafür nutzte sie auch nicht mehr viel. Rrt blieb traumatisiert, ließ sich einen komischen Oberlippenbart wachsen und umgab sich fortan mit einem bissigen Hund. Man sagt ihm nach, er habe die putative Staatsnotwehr erfunden, falls dem Menschengeschlecht die Sonne aufs Dach fiele. Aber was hat das zu tun mit dem Rechtsstaat in Anscheinsgefahr?

Es ist das Geschäft des Populisten, sich finstere Gefahren auszudenken, die das Wahlvieh in Angst und Schrecken halten. Am einfachsten, daher auch verbürgt gut, ist die Drohung vor dem Bösen in Gestalt eines anderen Herde ebenso indoktrinierter Deppen, die in ihrer Beschränktheit wie eine Projektionsfläche der eigenen Verhetzung dienen: ob harmlos oder arglistig, sie sind die anderen, und mehr erwartet ein guter Diktator nicht von ihnen, wenn er seine eigenen Plumplumpen in Schach halten will. Die Teilung nach dem Modell „Wir und die“ hat noch immer Früchte getragen.

In einer elaborierten Variante, wenn sich die Herrscher den matten Anstrich demokratischer Legitimation geben wollen, schaltet sich eine quasi unantastbare Instanz zwischen den Kaiser und seine Kleider: der Rechtstaat, jenes Teflongebilde, das in seiner Rutschfestigkeit auch den übelsten Brauchtumsterrorismus über sich ergehen und dumpfe Verhöhnung in seiner Risse schwiemeln lässt, wie in der Straßenvariante, was Meinung und was ihre Freiheit sei, und also werden auch die Pflichten des Rechtstaates mit fauliger Puste aufgepumpt über die einzige, die seiner eigenen Verfasstheit entspricht: die, zu sein. Dies Unwissen ist dem Aluhütchenspieler lieb, zumal er es mit blutigen Laien zu tun hat, denen man jeden Schmodder wohlfeil eintrichtert, weil auf beiden Seiten kein Gewissen im Weg ist. Das Fundament sei in akuter Lähmung, wenn nur die anderen, alle anderen oder alle, die nicht wir sind, sich der Existenz des Rechts entzögen.

Man muss schon sehr weit ausholen, um in der postulierten Überfremdung des Volkes – also der um wenige Promille ansteigenden Anteile an nicht in diesem höchst mäßig beleumundeten Landstrich geborenen Langweiler – sich nicht aus Versehen selbst die Fresse zu polieren, weil der örtliche Kreis gar keine Überfremder abgekriegt hatte. Immer gut ist auch der Wolf, der ein paar hunderttausend Jahre vor den besorgten Dumpfklumpen die Natur für sich hatte in Anspruch nehmen können. Oder die vielen, vielen Ausländer, die man einfach nicht abschieben kann, so dass der Rechtsstaat sich vor Verzweiflung Säure auf die Pulsadern kotzt. Der Mob also erhält die Aufgabe, gegen seine Furcht mit Axt und Brandbeschleuniger zu demonstrieren – was laut Verfassung Aufgabe jenes absoluten Staates wäre, aber da nimmt es der feucht-völkisch suggerierende Ohrenbläser nicht so genau. Es zählt nur, was unten rauskommt. Der braune Brüllmüll findet sich in einer allenfalls religiös haltbaren Definition von Gesetzesbruch wieder, die aber das abstrakte Gebilde Staat durch ein seltsames Bild von Gottheit ersetzt, die schlagartig verdampft, wenn man nicht wie bescheuert an sie glaubt. Und also wirft sich auch die Rotte der Popelpriester vor dem aus Quark geschnitzten Popanz nieder, von dessen Nutzlosigkeit sie zutiefst überzeugt ist: weg mit der Chimäre des Rechts, mit der Gloriole des Staates als Ding an sich, bereits ein Eierdieb sei geeignet, den Heiligenschein des eigenen Gottes auszuknipsen. Da helfen nicht einmal Kreuze.

Das pathologische Gewese um die Angst, die das autoritäre Wesen des Rechtsstaates umgeben soll wie Fliegen einen virulent verkeimten Kadaver, ist nur die Monstranz der eigenen Ideologie: das Recht dient als Ikone, durchaus anbetungswürdig, wobei es weder den Menschen dient noch eine befreiende Funktion hat. In seiner letzten Perversion deutet der rechte Troglodyt an der Spitze des Staates sich als den Staat um, der sich mit dem Recht gegen das Volk zu verteidigen hat, in diesem Fall gegen sein eigenes. Womit die Despoten wieder im Recht sind: ihr eigenes Volk ist nicht weniger wert als die anderen. Und nicht mehr. Sie sollten sich nur ein anderes wählen. Von sehr weit oben sehen auch Wölfe wie Schafe aus. Man sollte sie nie unterschätzen.





Hassverbrechen

19 07 2016

„Deshalb gelten Aktionen von linksautonomen Hausbesetzern nicht als Hassverbrechen?“ „Wir wollen da nach Möglichkeit mehr differenzieren. Hassverbrechen, das sind für uns rechte Täter.“ „Dann setzen Sie linke und rechte Extremisten nicht mehr gleich?“ „Nein. Linke Straftäter handeln meist aus Neid. Das ist noch viel verwerflicher.“

„Also in Ihrem Werteraster möchte ich ja nicht stolpern.“ „Wir leben hier im christlich-jüdischen Abendland, da sind gewisse Dinge eben moralisch nicht in Ordnung.“ „Ihr Werteraster zum Beispiel?“ „Neid ist eine Sünde, da er zutiefst egoistisch ist.“ „Das ist in einer neoliberalen Gesellschaft ja nun wirklich niederträchtig.“ „Außerdem widerspricht er jeglichem Gerechtigkeitsgefühl – die meisten Reichen haben sich die Klasse, in der leben, nicht aussuchen können.“ „Und darum ist ein brennendes Auto ein Anschlag auf die göttliche Ordnung.“ „Sie müssen das gar nicht so ironisch sagen, der Schutz des Eigentums ist auch in einem säkularen Staat eine der Kernaufgaben der Polizei.“ „Sie würden also sagen, dass der Schutz materieller Güter ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung des inneren Friedens ist?“ „Ach, man muss das gar nicht so sehr auf materielle Güter beschränken. Es geht doch im Kern um die Ideologie, die diese Gesellschaft zu zerstören geeignet wäre.“

„Interessant ist doch, dass ein brennender Benz immer als politische Straftat gilt.“ „Sie wollen auf das nationale Image hinaus, dass Mercedes für unsere Volkswirtschaft steht und sich darin eine antideutsche Gesinnung manifestiert? so weit würde ich gar nicht mal gehen wollen.“ „Es wird also angenommen, dass ein Mercedes immer einen Besitzer aus der gesellschaftliche Oberschicht hat.“ „Mitnichten, wir nehmen nur an, dass derjenige, der ihn in Brand setzt, aus der Unterschicht stammt.“ „Warum?“ „Welchen Grund hätte jemand, der sich selbst einen Mercedes leisten kann, den Mercedes eines anderen anzuzünden?“ „Also handelt es sich um Klassenjustiz.“ „Sie haben das immer noch nicht verstanden. Es geht uns um den inneren Frieden in der Gesellschaft. Nehmen Sie mal so einen aus der Mittelschicht.“ „Dem darf ich seinen VW anzünden?“ „Wenn Sie es aus persönlichen Gründen tun oder weil Sie gerade keinen Mercedes gefunden haben, ja. Da muss ich wenigstens nicht politische Motive in Erwägung ziehen.“ „Und die Mittelschicht fühlt sich angegriffen, wenn ich einen Mercedes in Brand stecke? dabei können sich doch die wenigsten in der Mittelschicht einen leisten, wie Sie sagen.“ „Aber bedenken Sie die verheerenden ideologischen Folgen! Wenn Sie als Mitglied der Mittelschicht sehen, dass Linksextreme überhaupt keinen Respekt vor Ihrem Eigentum…“ „Wieso denn Eigentum, die haben doch kaum welches.“ „Jetzt bringen Sie mich nicht aus dem Konzept! Ein Mitglieder der Mittelschicht wird sich doch gar nicht mehr motiviert fühlen, mehr zu arbeiten und sich davon irgendwann einen Mercedes zu kaufen, wenn ihn linke Chaoten irgendwann abfackeln. Das ist ein massives Wachstumshemmnis, und das muss die gesamte Gesellschaft tragen!“

„Und wenn Nazis dabei ertappt werden, Autos anzuzünden?“ „Das sind bedauerliche Einzelfälle.“ „Vermutlich ein Hassverbrechen.“ „Ja. Sehen Sie, man hasst ja nur das, was man innerlich nicht annehmen kann, und wenn Sie Nationalsozialist sind, dann haben Sie mit der linken Ideologie, die Sie zu Ihren Straftaten führt, nun mal Probleme.“ „Ein Nazi, der Autos anzündet, ist also in Wahrheit links?“ „Leider, ja. Da sehen Sie mal, was dieser schreckliche Neid für eine zerstörerische Wirkung auf den inneren Frieden unserer Gesellschaft hat.“ „Was machen Sie eigentlich mit Linken, die nicht langzeitarbeitslos sind, sondern einen guten Job haben und ein anständiges Gehalt und Familie, sind das auch klassische stalinistische Chaoten?“ „Sehen Sie, da kommen wir ja nun an einen besonders interessanten Punkt. Diese Täter handeln meist aus ideologischer Verblendung.“ „Wie beispielsweise Nazis?“ „Wenn Sie den Vergleich ziehen wollen?“ „Warum sonst ideologische Verblendung?“ „Diese Salonlinken sind die schlimmsten Täter von allen – wenn sich einer einen Porsche leisten kann, dann muss er doch kein Linker sein.“ „Also handelt man mit dem Erwerb eines Sportwagens automatisch gegen seine eigenen Interessen.“ „Schlimmer noch: die geben damit das Signal an Gesinnungsgenossen, dass ein brennendes Luxusauto möglicherweise gar keinem anständigen Bürger gehören könnte.“ „Dann provozieren diese Leute linke Gewalttaten?“ „Richtig, und deshalb muss man sie auch immer für solche Gewalttaten verantwortlich machen. Also unabhängig vor etwaigen Fakten.“

„So, dann bin ich mal gespannt, wie Sie mir das als Verbrechen aus Neid verkaufen wollen.“ „Was denn?“ „Nazis, die eine Flüchtlingsunterkunft mit Brandsätze bewerfen.“ „Ah, verstehe. Sie denken jetzt, das ist natürlich der blanke Neid auf die armen Asylanten, die fünftausend Euro pro Kopf an Begrüßungsgeld bekommen und mietfreies Wohnen und schöne neue Moscheen und freien Eintritt im Spaßbad, richtig?“ „Ich hatte ja eher darauf getippt, dass Sie mir erzählen, so ein Nazi bekäme auf einmal eine unheimliche Wut auf den Besitzer der Immobilie, die nun nicht mehr für Deutsche zur Verfügung steht.“ „Nein, das ist viel zu einfach. Da müssen Sie noch mal nachdenken.“ „Also in der Tat ein Hassverbrechen?“ „Der Nazi würde ja gerne die Ausländer lieben, aber man lässt ihn ja nicht, und die Ausländer können mit ihm auch nicht viel anfangen. Mal Hand aufs Herz – soll man das etwa moralisch verurteilen?“





Mit rechten Dingen

24 03 2016

„… wolle sich Lammert dafür einsetzen, die Immunität der Abgeordneten des Deutschen Bundestages abzuschaffen, um leichter eine…“

„… ohne das Zutun des Parlaments erfolgen könne, da es sich um ein Verfahren zur Sicherung der rechtsstaatlichen…“

„… schade eine Aufhebung der Immunität zum Zwecke der Strafverfolgung regelmäßig den Abgeordneten. Gebe es keiner parlamentarische Immunität, so Lammert, könnten die Ermittler ohne die Aufmerksamkeit der öffentlichen…“

„… sich die Ermittlungen der Steuerfahndung nicht auf einzelne Abgeordnete beschränkten, sondern gleich die gesamte Unionsfraktion…“

„… könne die Strafverfolgung wesentlich schneller einsetzen, was dazu führe, dass nur ein Bruchteil des Beweismaterials die Wasserqualität in der Berliner Kanalisation…“

„… sowie je zwölfmal in BILD, Focus und Junge Freiheit erschienen sei. Die Ermittlungen seien teilweise zwar ohne einen hinreichenden Anfangsverdacht eingeleitet worden, es handle sich in allen 348 Verfahren auch um bedauerliche Einzelfälle, die nur zufällig in der Fraktion der Linken…“

„… die AfD-Spitze inzwischen Strafanzeigen im Minutentakt erstatte. Die Staatsanwaltschaft habe bestätigt, dass Höcke gegen die Kanzlerin wegen Völkermordes an der deutschen Ehre zur gezielter Umvolkung der Deutschen durch Invasion mit rassisch minderwertigem…“

„… eine Verfassungsänderung nur damit durchsetzen könne, dass die Kritiker des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen zum Artikel 26 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am Vormittag alle eine vorläufige Festnahme wegen des hinreichenden Tatverdachts der Entziehung elektrischer Energie in einem minderschweren…“

„… es für eine Beschränkung der Redefreiheit halte, wenn die Opposition trotz ihrer zahlenmäßigen Minderheit dieselben Rederechte wie die Regierungskoalition für sich beanspruche. Die Grünen-Fraktion müsse nun mit einem Strafverfahren wegen…“

„… auch die NPD im ansteigendem Maße von der Möglichkeit einer gezielten Strafverfolgung Gebrauch mache. Der Bundesvorstand bekräftige in einer Pressemitteilung, die Abschaffung der unrechtmäßigen Demokratie werde diesmal jedoch ausschließlich mit rechten Dingen…“

„… sich inzwischen erhärtet habe. Da die Waffenlieferungen in Krisengebiete grundsätzlich unmittelbar vor dem Ausbruch bewaffneter Konflikte erfolgt seien, sei die gesamte Regierung sowie Teile der Opposition…“

„… habe der Bundestagspräsident jedoch betont, dass die Ermittlungen ausdrücklich nicht wegen des Verdachts der Abgeordnetenbestechung geführt werden könnten, da diese zum Glück strafrechtlich nicht…“

„… und aus Gründen der erleichterten Ermittlungsarbeit eine eigene Außenstelle im Deutschen Bundestag unterhalten wolle. Die tatverdächtigen Abgeordneten könnten so direkt im Reichstagsgebäude…“

„… Grenzen aufgezeigt werden müssten. Die Verteidigungsministerin habe energischen Protest angemeldet, akademische Arbeiten von Abgeordneten künftig ohne strafrechtlich angezeigte Notwendigkeit prüfen zu lassen. Dies grenze an eine ungerechtfertigte…“

„… nicht gegen Abgeordnete genutzt werden dürfe. De Maizière sehe eine sinnvolle Möglichkeit zur anlasslosen Vorverurteilung unbescholtener Bürger durch die Vorratsdatenspeicherung, wolle die Mitglieder des Bundestags jedoch nicht mit unfairen Mitteln…“

„… selbst ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten zu sein. Lammert reklamiere für sich als Bundestagspräsidenten eine Immunität, die auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt weiterhin…“

„… nur gegen aktive Parlamentarier einsetzen könne. Jetzt erst einsetzende Ermittlungen der Drogen- und Steuerfahndung könnten die FDP nicht mehr…“

„… bekräftige de Maizière, dass auch das Kirchenasyl für Bundestagsabgeordnete nicht in Frage komme. Er selbst habe nichts zu befürchten, da es bei ihm keine Hinweise auf…“

„… die parlamentarische Arbeit inzwischen fast vollständig zum Erliegen gekommen sei, da die meisten Abgeordneten im Untersuchungsgefängnis oder in einer der zahlreichen…“

„… die Nebenverdienste der Abgeordneten in einem solchen Maße zugenommen hätten, dass eine Zahlung regulärer Diäten und Aufwandsentschädigungen vollkommen hinfällig…“

„… zwar bestätige, dass de Maizière am Abend aus dem Kanzleramt abgeführt worden sein solle, aber zu den Tatvorwürfen nichts äußern wolle, da ein Teil der ihm zur Last gelegten Straftaten die Bevölkerung nur…“

„… zuletzt auf der Herrentoilette des Reichstags gesehen worden sei. Nach dem Ausbruch des Feuers habe man Lammert dann nicht mehr…“





Schwebendes Verfahren

25 08 2015

„Haben Sie schon was gehört? Wir auch nicht. Aber wir hatten auch nicht darauf gewartet, weil, wenn man von der Kanzlerin etwas hört, dann ist es doch sowieso nicht mehr wichtig. Sie sagt ja so selten etwas. Sie muss erst hören, was sie sagt, bevor sie weiß, was sie denkt.

Aber ich würde das auch nicht überbewerten, es ist vermutlich noch viel zu früh, sich über die jetzige Situation zu äußern. Deshalb sagt sie auch nichts. Da müssen Sie als Bürger auch Verständnis haben, dass die Kanzlerin einfach mal nichts sagt. Weil wir das ja im Gesamtkontext der politischen Entscheidungen betrachten müssen, sie ist halt die Kanzlerin, und da muss man immer sehr viele Sachen im Kopf haben, und wenn man dann über alle auch noch irgendwas Kluges sagen will – ist das denn wirklich so wichtig?

Also wenn man aus der Fremdenfeindlichkeit aussteigen könnte, dann hätte sie sicher schon was getan. Andererseits erwartet der Koalitionspartner dann den zeitnahen Wiedereinstieg vor der Bundestagswahl, und das wird dann im Ausland wieder schwierig. Diese Sache mit den Flüchtlingen ist eben doch ein bisschen komplizierter als Atom oder Bundeswehr oder irgendwie so anderes Zeugs, das müssen Sie im Kontext sehen. Und außerdem ist sie Kanzlerin aller Deutschen – die meisten sind ja gar keine Nazis, Flüchtlinge übrigens auch nicht, da muss sie auch nicht ständig über so schlimme Sachen wie Rassismus reden. Man will doch als Kanzlerin auch sympathisch rüberkommen.

Vielleicht wegen der Richtlinienkompetenz. Rassismus fällt nicht in ihr Ressort, dafür ist doch immer die CSU zuständig gewesen. Oder der Innenminister. Oder der Innenminister der CSU. Da kann sie sich als Kanzlerin halt nicht einfach so einmischen, sie muss sich an dieselben Spielregeln halten wie die anderen. Gut, die halten sich nie an die Spielregeln, aber das ist doch wohl kein Grund?

Stellen Sie sich bloß mal vor, was da auf sie zukäme, alle paar Tage nach Freital oder Heidenau oder so, und dann alle Mann streicheln, dazu hat sie gar nicht die Zeit. Das hätten die Flüchtlinge eben zeitlich besser einrichten müssen, nicht gerade jetzt in der Euro-Krise und wo die Bundesliga wieder losgeht. Sie hat ja auch schon eine gemeinsame europäische Asylpolitik gefordert. Dann wäre so ein deutscher Alleingang jetzt ganz falsch, wir dürfen uns nicht immer in alles einmischen. Vor allem nicht bei Sachen wie Rechtsradikalismus oder Fremdenfeindlichkeit. Da ist Fingerspitzengefühl gefordert, und das meinen Sie doch nicht ernst, dass das die Sache der Kanzlerin ist, oder?

Es ist ja schon viel zu spät, sich über die jetzige Situation zu äußern. Die anderen haben die Fehler längst gemacht, da nützt es doch auch nichts, wenn sie sich als Kanzlerin jetzt hinstellt und sagt, das ist aber schlimm mit den Ausschreitungen, das finde ich vom Bauchgefühl jetzt nicht so dolle, was weiß ich – das will doch keiner hören. Eventuell interessieren sich die Leute im Augenblick gar nicht so sehr für die Kanzlerin. Der Til Schweiger macht gerade immer diese Interviews und so, und den sehen die viel lieber, und da würden wieder nicht genug einschalten – da muss die Kanzlerin doch jetzt echt nicht auf Konkurrenzkampf aus sein.

Schauen Sie, irgendein Koalitionspolitiker wird als erstes irgendeinen dumpfen faschistoiden Scheißdreck absondern – de Maizière ist außer Konkurrenz, das steht bei dem im Arbeitsvertrag – und dann wird die Kanzlerin den absägen. Also nicht de Maizière, den anderen Nazi halt. Und das wird richtig gut ankommen. Vor allem bei der SPD.

Ich würde das wirklich nicht so hoch hängen. Die Politik ist doch sehr bemüht, in dieser Situation, und das ist auch wirklich eine schwierige Lage, aber eben nicht aussichtslos, wahrscheinlich wird das alles irgendwann auch mal wieder besser. Die haben doch jetzt diese Sicherheitszonen, um die Flüchtlinge vor den Brandstiftern zu schützen. Das muss erst evaluiert werden, dann kann man immer noch sehen, ob es etwas zu sagen gibt. Nicht immer den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Das muss sich alles auch erst einpendeln. Es gab doch bisher auch noch so gut wie keine Festnahmen, da kann man doch nicht von Straftaten ausgehen, und als Kanzlerin kann sie schließlich nicht in ein schwebendes Verfahren eingreifen.

Vor allem muss man doch auch Geschlossenheit zeigen, gerade wir Deutschen sehen das doch im politischen Bereich als Tugend an, dann müssen wir auch mit gutem Beispiel vorangehen. Nicht immer nur die bösen Sachsen an den Pranger stellen, das bringt doch nichts. Möglicherweise versteht die Kanzlerin als Ostdeutsche die Mentalität dieser Menschen besser als wir und weiß auch, dass Einmischung in ihre Angelegenheiten die Sache nur noch schlimmer machen könnte. Da muss man doch nicht alles breittreten, oder?

Und sie hat auch gesagt, dass man Flüchtlingen keine falschen Hoffnungen machen darf. Und wenn sie jetzt damit schon gemeint hat, dass die kein Anrecht auf Demokratie und Rechtsstaat und so ein Zeugs haben, muss sie das denn jetzt jedes Mal wiederholen, wenn irgendwo ein Asylantenheim brennt?

Nein, das wird nicht passieren. Da können Sie warten, bis Sie schwarz werden. Und Sie haben die Sicherheit, dass Sie garantiert nichts von ihr verpassen werden. Kein Wort. Also wenn das nicht verantwortungsvolle Politik ist, dann weiß ich auch nicht!“





Gernulf Olzheimer kommentiert (CCLXXXI): Reaktive Gesetzgebung

3 04 2015
Gernulf Olzheimer

Gernulf Olzheimer

Mein Name ist Gernulf Olzheimer und dies ist das Weblog aus dem Land der Bekloppten und Bescheuerten.

Das ganze Leben ist Gefahr, und wir müssen sie aushalten. Was auch immer in dieser komplexen Welt geschieht – Gurkenlaster kippen auf der Autobahn um, Kriminalbeamte ernähren sich von Menschenfleisch, lernbehinderte Soziopathen werden Bundesinnenminister – geschieht im Rahmen der Kontingenz: nicht alles, was möglich ist, muss auch zwangsläufig geschehen, doch was geschieht, ist jenseits jeglicher Notwendigkeit schon qua Evidenz möglich, und fertig. Keiner hat nach volkstümlichem Schlager, Schweinepest und homophoben Evangelikalen gerufen, und trotzdem sind sie da, Mutationen, die nach ihrem Untergang keiner beweint, das Freispiel, wenn man einmal zu oft auf die Kiste kloppt. Die Wahrscheinlichkeit hat gesiegt. Und damit auch die Wahrscheinlichkeit für die reaktive Gesetzgebung.

Wie eine bekiffte Töle, der man die Hirnreste durch ein mangelhaft ausgewrungenes Taschentuch ersetzt hat, schnappt das nach den Rudimenten von Wirklichkeit oder zumindest allem, was es dafür hält. Irgendwo in Lummerland wackelt ein Sack Reis? Aufi-aufi, hoppdich, dideldandi! die verseifte Masse fordert Blut, und mehr als speichelndes Geschnapp kriegt man aus hakendem Stammhirn einfach nicht rausgeprügelt. Wie der populistische Dummbatz weiß, man orientiert sich an der unteren Kante des Niveaus; der konservative Politikast aus der Sparte Inneres & Sicherheit umgeht das Raster gerne weiträumig, und zwar nach unten.

Einerseits führt der plärrende Populismus, mit dem soi-disant demokratische Großsprecher den dünn angerührten Dreck der aktionistischen Internationale von unten anfassen, so gut wie immer über die zwanghafte Übergeneralisierung. Ein südhessischer Dackelhalter hat im Vollrausch mit dem Messer seinen Nachbarn abgeschlachtet, weil der sich über den nächtlichen Lärm mit frühklassischer Musik beschwert hatte? Der Hüter bürgerlicher Ordnung wird Hessen untertunneln, alle Dackelhalter mit dem Gewehrkolben in Schutzhaft bitten und sämtliche Besitzer von Langspielplatten mit dem Œuvre Georg Christoph Wagenseils präventiv niedermähen lassen, sicher ist sicher. Zwar ist einer von vielen Millionen nicht einmal eine statistisch relevante Größe, aber wenn es ein paar zehntausend Kirmespisser an den Stammtischen gibt, die im Schnitt ihren obersten Verteidiger der hirnfunktionsfreien Zone auf Augenhöhe wahrnehmen können, dann sondert der regierungsnahe Wurmfortsatz schon mal Sachen ab, die alle Aggregatzustände des Behämmerten mit Fleiß und Grazie durchmessen. Es gibt keine Rechtsgrundlage für das infantile Geplärr, aber wer diese Inkarnation eh als Kollateralschaden über die Bühne bringt, den wird auch das nicht jucken. Hauptsache, einer sagt mal, was man doch sowieso noch wird sagen dürfen.

Ansonsten wird die hysterische Reaktion des Gesetzgebers spezifisch, Stichwort: Schutzlücken. Kaum hat ein südhessischer Dackelhalter eine schwere Straftat begangen – Falschparken, gefährliches Aussehen in Tateinheit mit Absicht und Vorsicht, Raubmord zum Nachteil von Wanzen – da braucht es ein Bundesgesetz, ein neues. Erpresserischer Menschenraub, begangen in einem roten Kraftfahrzeug am Mittwoch, muss zwingend in einem Erpresserischer-Menschenraub-in-roten-Kraftfahrzeugen-am-Mittwoch-Gesetz münden, sonst gäbe es rechtsfreie Räume. Spezialgesetze im Internet folgen auf dem Fuß, insbesondere solche, die im Internet kriminalisieren, was im zweiten Stock eines Mietshauses am Wochenende strafrechtlich belanglos wäre. Es ist eine Frage der Zeit, bis der dienstoberste Hohlschwätzer ein Gesetz ankündigt, nach dem strafbare Dinge verboten sind.

Dabei ist die reaktive Gesetzgebung äußerst selektiv. Nietet ein Kriminalbeamter einen Bekloppten um, der den Wunsch hat, in Knoblauch und Rosmarin auf dem Rost zu landen, dann ist das ein bedauerlicher Einzelfall. Käme ein Klempner, Migrant, Arbeitsloser, Depressiver auf die Idee, wahlweise auch diverse politische Splittergruppen oder religiöse Identitäten, ebenjene Klempner, Migranten, Arbeitslosen, Depressiven, Kommunisten und historisch nicht zu Deutschland Gehörigen hätten jetzt ein eigenes Bundesgesetz. Keine Sondermaßstäbe für korrupte Abgeordnete werden angelegt, keine Daumenschrauben für Steuerhinterzieher, keine säkularen Regeln für Schweine im Talar. Die gesetzgebende Gewalt übt sich zu gerne im Männchen machen und schwitzt, dass sie nicht eins auf die Kalotte kriegt, denn einer muss das Maul ja füttern, das da nach einem beißt.

Der übliche Vorgang setzt Juristen in Gang, solche mit profunder Strafrechts- und Geschichts- und Soziologiekenntnis, die auch Strafprozessrecht und Rechtspflege aus der Praxis kennen und die Umsetzung des Gesetzestextes in die komplexe Urteilsfindung der real existierenden Welt, doch die schnell gestrickten Rechtsejakulationen mangelhaft geschulter D-Absolventen dient meist nur dem vordergründigen Ziel der Getöseproduktion, wie sie jede populistische Junta hinkriegt, wenn man gerade nicht zeigt, wie Verfassungsgerichte den symbolpolitischen Schmadder mit Schmackes an die Wand klatschen, weil sie sich von den Schwallheinis geistig unterfordert fühlen. Mehr als Bauschaum sondert die Legislatur nicht ab.

Und selbst der ist überflüssig. Generationen von Knalldeppen sind davon überzeugt, dass man bloß den Strafrahmen anheben müsse, um das Volk wieder auf den rechten Weg zu führen. Seither gibt es die Todesstrafe und lauter glückliche Menschen. Und keinen Gedanken daran, überflüssige Populisten zu ersetzen. Oder abzuschaffen, wo es sich effektvoll machen ließe.





Einstellungssache

3 03 2015

„Gut, wir könnten das Verfahren abkürzen.“ „Ich bin sowieso unschuldig.“ „Die Beweislage sagt allerdings etwas ganz anderes.“ „Machen Sie das mit meinem Anwalt aus.“ „Sie verstehen nicht, ich könnte Ihnen auch einen Freispruch anbieten.“ „Ich habe doch gesagt, dass ich unschuldig bin!“ „Eben, deshalb könnte ich Ihnen aber keinen… warten Sie, ich muss das anders erklären. Wissen Sie, was eine Einstellung ist?“ „Ich jedenfalls habe eine.“

„Nein, das ist es nicht. Ich meine die Einstellung des Verfahrens.“ „Dann machen Sie doch, Sie altes…“ „Contenance, bitte. Wir werden hier eine gemeinsame Lösung…“ „Bin ich die Bundesmutti!? Pack Deine Scheißakten, ich werde ohne meinen Anwalt jedenfalls kein Wort mehr sagen!“ „Dann stelle ich das Verfahren auch nicht ein.“ „Wollen Sie mich etwa erpressen?“ „Ich bediene mich hier ausschließlich rechtsstaatlicher Mittel.“ „Eben, das ist doch eine linke Tour!“ „Sie haben das immer noch nicht verstanden. Sie werden ein vollumfängliches Geständnis ablegen…“ „Bei Ihnen piept’s wohl!?“ „… und ich könnte das Verfahren dann einstellen.“ „So blöd müsste ich sein! Freispruch wegen erwiesener Schuld? Sie haben doch nicht alle…“ „Kein Freispruch, sondern eine Einstellung.“ „Das ist doch dasselbe.“ „Eben nicht. Sie zahlen eine Geldbuße und…“ „Mein Reden, die reine Erpressung!“

„Na, meinetwegen. Was liegt gegen mich vor?“ „Der Staatsanwalt erhebt Anklage wegen versuchten Totschlags in einem besonders…“ „Totschlag!? diese Missgeburt lebt doch noch!“ „Sie haben es immerhin versucht, und damit fängt es an. Hinterher kommen in Tatmehrheit noch ein Diebstahl, ein paar Fahrlässigkeitsdelikte und…“ „Ich fahre immer lässig, wenn ich genügend getrunken habe. Hähähä!“ „… Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.“ „Die Bullensau hat mich angefasst!“ „Der Herr Polizeiobermeister Krusche hatte hinterher ein angebrochenes Jochbein.“ „Sein Pech.“ „Wollen Sie die Sache jetzt vom Tisch kriegen oder nicht?“ „Wie denn, wenn sich hier alle gegen mich verschworen haben?“ „Das nennt man Beweiserhebung.“ „Mir egal, wie Sie zu Ihren Mafiamethoden sagen, ich bin unschuldig!“

„Wenn Sie wegen der Schläge gegen den…“ „Der soll mal schön still sein, diese Kuffnucke!“ „Wo sie es sagen: wir haben mehrere voneinander unabhängige Zeugenaussagen…“ „War ja klar, dass Sie sich so was kaufen!“ „… dass Sie den Geschädigten auf rassistische Art beleidigt haben.“ „Wieso rassistisch? das ist doch eine Tatsache, dass das ein Nigger war!“ „Der Migrationshintergrund des Geschädigten tut hier überhaupt nichts zur…“ „Diese Bimbodreckfresse hat doch angefangen!“ „Wir könnten für diesen Fall vielleicht eine Einigung erzielen,wenn wir uns auf eine gefährliche Körperverletzung erkennen.“ „Wieso gefährlich, ich kann doch keiner Fliege etwas zuleide tun.“ „Das liegt in der Natur der Tat.“ „Ach was, das ist doch alles Einstellungssache.“ „Denken Sie.“

„Sie haben doch ein paar Fahrlässigkeitsdelikte auf dem Zettel, dann machen wir doch mal den Versuch einer fahrlässigen Tötung aus der Sache mit der Lakritznase.“ „Sie haben – auch hier liegen mehrere identische Zeugenaussagen vor – zuvor den Kofferraum geöffnet, einen Wagenheber entnommen und damit den Geschädigten mehrmals auf den…“ „Wo würden denn Sie den Wagenheber aufbewahren, etwa in der Garage?“ „Das ist doch überhaupt nicht der…“ „Jetzt wird man von Euch Hackfressen also auch noch kriminalisiert, wenn man sein Auto vorschriftsmäßig ausrüstet, wie!?“ „Beruhigen Sie sich, das ist doch gar nicht der…“ „Pass mal gut auf, Du Schwuchtel: mein Anwalt hat Deine Privatadresse!“ „Dann vielleicht eine Körperverletzung mit bedingtem Vorsatz?“ „Okay, darüber ließe sich reden.“

„Wir würden natürlich bei der Strafzumessung auch im unteren Rahmen bleiben.“ „Wieso das denn, ich werde doch freigesprochen?“ „Sie haben es immer noch nicht verstanden. Wir könnten Sie natürlich auch bestrafen.“ „Ohne Geständnis?“ „Klar. Aber wenn Sie gestehen, dann werden Sie nicht verurteilt.“ „Ich gestehe, dass ich schuldig bin, und deshalb bin ich unschuldig?“ „So ähnlich.“ „Aber dann ganz sicher keine Körperverletzung. Eher ja wohl den Diebstahl.“ „Immerhin handelt es sich um…“ „Ich war besoffen.“ „Dann sind Sie möglicherweise schuldunfähig.“ „Und kann das nicht gestehen? Warum muss das alles immer so kompliziert sein?“ „Ich mache die Gesetze nicht.“ „Erholt sich der Neger denn…“ „Bitte!“ „Also dieser Typ mit negroidem Hautfarbenhintergrund, ist der wieder raus aus der Klinik?“ „Die Reha verläuft bisher gut.“ „Dann könnte man es doch auf Notwehr…“ „Das ist kein Straftatbestand.“ „Ja, aber das war wirklich Notwehr! Dieser Schwarzfuß stand im Weg, als ich…“ „Körperverletzung.“ „Vielleicht eine fahrlässige Gefährdung im Affekt.“ „Und was machen wir mit der rassistischen Beleidigung?“ „Sprachschwierigkeiten durch mangelhaft verlaufende Integration?“ „Tätliche Beleidigung?“ „Eher eine einfache Beleidigung.“ „Aber vorsätzlich.“ „Logisch, glauben Sie, ich rede aus Spaß mit so einer verdammten…“ „Vorsätzliche Beleidigung.“ „Meinetwegen, vorsätzlich.“ „Okay, fürs Protokoll: Sie sind geständig.“ „Ja doch!“ „Gut. Sagen wir mal…“ „Was denn noch!?“ „Fünftausend?“ „Hm. Gut.“ „Dann sind Sie unschuldig.“ „Und äääh… wie geht’s jetzt weiter mit…“ „Gar nicht. Ist ja eingestellt, die Sache.“





Bundesgrenzschutz

20 10 2014

„Aber natürlich nicht, Herr Altmaier. Sie sind ein Staatsfeind. Und als solcher werden Sie nicht die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Es sei denn, Sie möchten gerne spektakulär ableben. Kann man ja nicht wissen.

Aber wie gesagt, auch das nur diesseits unserer Grenzen. Sie müssen also nicht erst nach Syrien, um eine Kugel in den Kopf zu kriegen. Unsere Grenzen sind ab jetzt sicher, so sicher war nicht einmal die Rente. Und gleich als freundlichen Hinweis an Sie und Ihre Kollegen, das mit der Fußfessel können Sie knicken. Noch mal machen wir den Fehler nicht.

Behinderung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, Herr Altmaier. Nötigung. Sie sollten vielleicht ab und an mal die Urteile des Bundesverfassungsgerichts lesen. Im Gegensatz zu Ermittlungsbehörden besitzen Sie keine Narrenfreiheit. Noch nicht. Aber so ist das halt mit dem Terrorismus, Herr Altmaier. Einmal in der Staatsrechtsvorlesung nicht aufgepasst, und schwupps! ist man ein Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Aber Sie haben Glück. Im Gegensatz zu anderen, die der Staat für Verfassungsfeinde hält, teilen wir es Ihnen wenigstens vorher mit.

Doch, Herr Altmaier, das ist wohl die richtige Reihenfolge. Erst denken wir uns eine Strafe aus, egal, ob sie verfassungskonform ist, und dann definieren wir uns irgendeinen Straftatbestand. Wehrkraftzersetzung, Rassenschande, wen kümmert das. Sie kennen die Reihenfolge doch zur Genüge. Seien Sie froh, wenn Sie niemand aus dem Amt kegeln will und Ihre Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung entdeckt.

Ich bitte Sie, Herr Altmaier. Was wollen Sie denn im Ausland? Wollen Sie bei der Regierung der Vereinigten Staaten nachfragen, ob einer Ihrer zahlreichen Innenminister etwas bei der NSA hat liegen lassen? Das ist doch gar nicht Ihr Zuständigkeitsbereich, Herr Altmaier. Ihrer zeichnet sich doch gerade dadurch aus, dass er gar nicht existiert. Natürlich bleibt es nicht bei Ihnen. Was glauben sie denn, wer sie sind? dass wir für jeden Idioten ein eigenes Gesetz machen? Der Rest der ganzen Blase bleibt jetzt eben auch hübsch zu Hause. Wird etwas unangenehm für den Kollegen Steinmeier, aber da muss er durch. Mitgefangen, mitgehangen.

Das ist doch das Schöne an der Prävention. Wir wissen nicht, was kommt, jeder darf irgendeine dümmliche Horrorvorstellung entwickeln, irgendein Minister sondert in der Presse Sachen ab, die gar nicht realisierbar sind – nehmen Sie das persönlich? gut, dann nehmen Sie das gerne persönlich – und dann werden für teuer Geld sinnlose symbolische Aktionen getätigt. Lebensmittelampel, Netzsperren, Glühlampenverbot, im Flugzeug darf man nur noch in Beton gegossene Zahnpasta mitführen, und dann stellen wir plötzlich fest, dass sich irgendwelche westafrikanischen Viren nicht ans Haustürwiderrufsgesetz halten. Aber daran sind dann ja die Arbeitslosen schuld oder Frauen in Führungspositionen.

Wir machen das rein präventiv, Herr Altmaier. Da wir nicht wissen, was Sie im Ausland alles so anstellen würden, und da wir andererseits auch eine ungefähre Vorstellung davon haben, wozu Sie in der Lage sind – meckern Sie nicht, Sie sind Teil der Bundesregierung und haben sich von dieser noch nicht ein einziges Mal distanziert, und was für muslimische Staatsbürger recht ist, wird doch für Sie auch nur billig sein, oder? – lassen wir Sie einfach nicht mehr ins Ausland. Wir haben das einfach so gemacht wie sie: irgendein Depp mit den Resten eines juristischen Staatsexamens zählt sich an den Knöpfen seiner Strickweste die Begründung ab, und dann beschließen wir etwas, was sich als Schlagzeile gut macht am Stammtisch. Lagerhaft für Flüchtlinge, Fußfessel für Muslime, Asylanten in Privathaushalten. Wir tun doch etwas gegen die Politikverdrossenheit, Herr Altmaier. Wenn wir damit die Bevölkerung erreichen, dann haben wir endlich wieder ein echtes Interesse an der Politik in diesem Land. Gut, nicht unbedingt für Ihre Partei. Aber das werden Sie als lupenreiner Demokrat sicher verschmerzen.

Es könnte natürlich passieren, dass Sie leichte Schwierigkeiten bekommen. Sagen wir mal so: den Alltagsrassismus, den die Bundesregierung, so entschieden bestreitet, den kriegen Sie jetzt ein bisschen stärker ab. Falls Sie mal ein Päckchen auf der Post abholen und nur Ihr Ersatzdokument zur Hand haben, kann es natürlich passieren, dass Sie von einem verfassungstreuen Mitbürger richtig eins aufs Maul kriegen.

Da wir grundrechtsbeschränkende Maßnahmen ab sofort auch im Verdachtsfall anwenden, werden Sie selbstverständlich schon jetzt Ihren Ausweis abgeben, Herr Altmaier. Das ist eben so in diesem Staat, daran sollten Sie sich doch längst gewöhnt haben – was der Richter nicht weiß, macht den Richter nicht heiß, nicht wahr? Das wird jetzt einfach mal so beschlossen, die Justiz hat genug zu tun, und was meinen Sie, wie sich so ein einfacher Polizist freut, wenn er mal Richter spielen darf. Der freut sich ein Asylbewerberheim in den Vorgarten, dass er mit so einer Machtfülle ausgestattet wird. Bei dem Gehalt. Wie gesagt, schon beim Verdacht ist Ihr Personalausweis weg. Wir lassen einfach nicht zu, dass deutscher Staatsterrorismus in andere Länder exportiert wird.

Repression und Prävention, so funktioniert eine vernünftige Doppelstrategie. Wir rechnen ganz fest damit, dass Sie einsichtsfähig sind. Oder haben Sie etwa irgendwas zu verbergen? Ach nichts, ich frage aus Routine. Aber wenn, dann wäre es doch ganz gut, wenn diese Informationen nicht die Grenze überschreiten würden.

Stellen Sie sich locker, Herr Altmaier. Sie bekommen so ein Papierding aus der Steinzeit, nicht mal maschinenlesbar. Und durchaus nicht fälschungssicher. Sie sollen doch bis zur Grenze immer merken: das ist Deutschland hier.“