Gegendemonstration

30 06 2021

„… damit das Versammlungsrecht in Nordrhein-Westfalen empfindlich einschränken werde. Die Landesregierung habe die Absicht, zur Sicherung von Ruhe und Ordnung die mittlerweile nur noch aus Prinzip demonstrierenden Jugendlichen mit der Härte des deutschen…“

„… auf Kundgebungen das Abspielen von Musik auch künftig erlaubt bleiben werde. So habe man nichts gegen nationales Liedgut wie die erste Strophe der Nationalhymne oder andere Stücke wie das Horst-Wessel-Lied, da eine starke Demokratie dies aushalte. Die öffentliche Sicherung sei durch derartige Symbole in der Regel nicht oder nur in einem tolerierbaren Maße…“

„… wolle der Gesetzgeber die Rechtssicherheit stärken. Künftig seien deshalb auch Gegendemos untersagt, um etwa Aufmärsche extremistischer Gruppen für die Polizei gefahrloser zu machen, wenn die Beamten auf einem kameradschaftlichen Level mit den Teilnehmern der…“

„… Bürgerrechtsgruppen auch 1989 kirchliche Choräle gesungen hätten. Das Absingen dieser Art von ideologisch zweideutigem Material, das auch als fahrlässige Gotteslästerung verstanden werden könne, wolle Laschet mit christlich-sozialem Gas und Schlagstockeinsatz wieder in zivilisierte…“

„… dass sich zunehmend Bürger einmischen würden, die von Eigeninteressen gesteuert seien. Man solle Politik allerdings besser den Profis überlassen, die etwas davon verstünden. Lindner werde sich für eine…“

„… werde der Straftatbestand der Störung oder Behinderung einer Versammlung weit ausgelegt. Es sei damit zu rechnen, dass bereits die Teilnahme an einer angemeldeten Demonstration als schwere und vorsätzliche Störung gewertet werden könne, wenn sich beispielsweise der Innenminister durch die Versammlung gestört fühle und durch kein anderes Mittel die Herstellung der…“

„… Schweigemärsche bereits als schwerer Landfriedensbruch geahndet werden könnten. Es sei für die Polizei nicht ohne körperlichen Zwang zu ermitteln, was die Teilnehmer dächten, deshalb müsse man diese Form von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unverzüglich mit den…“

„… gegen das Grundgesetz verstoße. Laschet sei sich allerdings absolut sicher, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für ein Gesetz in NRW überhaupt keine…“

„… seien Gegendemonstrationen grundsätzlich verboten. Dabei sei etwa eine Versammlung, die ausdrücklich gegen die Klimapolitik der Landes- oder Bundesregierung durchgeführt werde, schon eine Gegendemonstration im Sinne des…“

„… uniformierte Teilnehmer vorsätzlich eine Identitätsverschleierung vornehmen würden. Die von jugendlichen Klimademonstranten benutzten Overalls seien für die Landesregierung sehr viel gefährlicher als SS-Uniformen, da man bisher noch nicht wisse, wie viel militanter Extremismus durch eine vom Verfassungsschutz noch nicht beobachtete Gruppierung wie die…“

„… in Kauf nehmen müsse, dass sämtliche Teilnehmer unmittelbar vor dem Beginn einer Versammlung namentlich erfasst werden müssten. Dies geschehe aus Gründen der Gerechtigkeit, da auch Polizisten untereinander namentlich bekannt seien und für den Fall eines Dienstunfalls eine schuldige Person aus der Liste der…“

„… trage nun der Versammlungsleiter die rechtliche Verantwortung für sämtliche auf der Demonstration begangenen sowieso zu erwartenden Straftaten. Um den Ablauf für die Polizei einfacher zu gestalten, werde dieser nun bereits im Vorfeld in Schutzhaft genommen, da man immer mit einem schweren Verlauf von…“

„… eine Versammlung durch Drohnen oder Helikopter beobachtet werden könne, wenn sie zu unübersichtlich sei. Da es beispielsweise bei einer Ansprache von Teilnehmern schon sehr schwer sei, zwei Personen gleichzeitig im Auge zu behalten, könne diese Unübersichtlichkeit bereits vor der Anmeldung einer beliebigen…“

„… dass Teilnehmer an Klimamärschen in ihren weißen Anzügen mit Malern verwechselt würden, was milliardenschwere Forderungen der Innungen der Maler- und Lackiererbetriebe in Nordrhein-Westfalen an die Landesregierung nach sich ziehen würde, so dass Laschet sei Förderprogramm für zehn Millionen neue Jobs im Küchenbau nicht…“

„… einheitliche Kleidung beispielsweise bei Kunststoffwesten in einer Kundgebung während des Arbeitskampfes nicht umfasse. Im Gegensatz zu Kernkraftgegnern oder Antifaschisten könne man bei gewerkschaftlich organisierten Demonstranten nicht von Handlangern im Auftrag überstaatlicher Mächte ausgehen, die Deutschland mit der ganzen juristisch möglichen Härte des…“

„… aus Haftungsgründen aufgenommen werden müssten. Die Personalien von Ordnern würden an die Landesämter für Verfassungsschutz gegeben, falls es sich nicht um Rechtsradikale handle, die ohnehin mit einer gewissen Sicherheit als V-Leute oder nebenamtliche Mitarbeiter der…“

„… es für die Landesregierung immer eine Möglichkeit gebe, durch einen Gnadenakt von Auflagen für eine Demonstration abzusehen. So habe IM Reul bekräftigt, dass auch künftig die Aufmärsche von Coronaleugnern, Reichsideologen und ähnlichen Gruppen als gelebtes Brauchtum im Lande Nordrhein-Westfalen die verfassungsmäßig garantierten…“